Der Tessiner Grosse Rat hat am Montag einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche E-Zigaretten herkömmlichen Raucherwaren gleichstellen.
Der Tessiner Grosse Rat hat einem Verkaufsverbot von E-Zigaretten für Minderjährige zugestimmt.
Der Tessiner Grosse Rat hat einem Verkaufsverbot von E-Zigaretten für Minderjährige zugestimmt. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Tessin setzt E-Zigaretten herkömmlichen Tabakwaren gleich.
  • Die Gesetzesänderung tritt ab 1. Juni 2023 in Kraft.
  • Somit ist der Verkauf von E-Zigis an unter 18-Jährige nicht mehr erlaubt.

Damit ist ab Juni der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige im Tessin verboten. Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Tessiner Grosse Rat am Montagnachmittag einer entsprechenden Gesetzesrevision zugestimmt.

Damit ist im Tessin nicht nur der Verkauf herkömmlicher Zigaretten an unter 18-Jährige verboten, sondern neu auch der Verkauf von E-Zigaretten.

Zudem wird auch das Rauchverbot in Innenräumen auf E-Zigaretten ausgedehnt. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Juni in Kraft.

Auch in anderen Schweizer Kantonen gibt es Bestrebungen, den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige zu verbieten. Gemäss Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG (Stand September 2022) kennen bereits neun Kantone ein solches Verbot, darunter Basel-Stadt, Bern und Genf.

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