Taylor Swift

Taylor Swift schützt ihre Stimme – ziehen Schweizer Promis nach?

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Bern,

Taylor Swift will sich mit Marken gegen KI-Deepfakes wehren. Für Schweizer Promis taugt dieser Weg laut Experten aber nur sehr begrenzt.

KI-Deepfakes
Nicht nur Popstars wie Taylor Swift, sondern auch Schweizer Bundesräte und Moderatorinnen haben mit Deepfakes zu kämpfen. - keystone/SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Taylor Swift will Stimme und Bühnenbild als Marke gegen KI-Missbrauch schützen.
  • In der Schweiz schützt das Markenrecht Stimme und Aussehen kaum wirksam.
  • SRF und Bundesräte setzen auf Meldungen, Strafanzeigen und bestehendes Recht.

Taylor Swift will offenbar nicht nur ihre Songs schützen, sondern auch sich selbst.

In den USA hat der Popstar mehrere Markenanmeldungen eingereicht: Für ein Bühnenbild von sich auf der «Eras Tour» und für kurze Audioclips, in denen sie sagt: «Hey, it’s Taylor» und «Hey, it’s Taylor Swift».

Der Schritt gilt als Versuch, sich besser gegen KI-Imitationen zu wappnen. Swift wurde in der Vergangenheit immer wieder Opfer von Deepfakes. 2024 etwa war es kein Geringerer als Donald Trump, der KI-generierte Bilder teilte, auf denen sie scheinbar seine Präsidentschaftskandidatur unterstützte.

Auch in der Schweiz wurden in den vergangenen Monaten wiederholt bekannte Persönlichkeiten für betrügerische Deepfakes missbraucht: Bundesräte wie Karin Keller-Sutter und Albert Rösti, SRF-Gesichter wie Mona Vetsch oder Sportstars wie Roger Federer und Marco Odermatt.

Ihre Gesichter, Stimmen oder Namen tauchten in gefälschten Videos, Fake-Artikeln und dubiosen Anlagewerbungen auf. Das Ziel war meist dasselbe: Vertrauen schaffen – und Menschen um Geld bringen.

In der Schweiz läuft der Swift-Trick ins Leere

Könnten Schweizer Prominente also den Taylor-Swift-Weg gehen und Stimme oder Aussehen als Marke schützen lassen?

Nur sehr begrenzt. Der Zürcher Anwalt Martin Steiger, spezialisiert auf Recht im digitalen Raum, sagt: «Das Markenrecht in der Schweiz kennt nicht das Aussehen oder die Stimme einer Person.»

Geschützt werden vielmehr Zeichen, und diese müssen grafisch darstellbar sein. Zum Beispiel in Form von Wörtern (z.B. Victorinox), Buchstabenkombinationen (ABB), bildlichen Darstellungen (SBB-Logo) oder dreidimensionalen Formen (Mercedes-Stern).

Martin Steiger Datenschutz
Martin Steiger ist Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum. (Archiv) - keystone

Ein Bild einer Person könnte grundsätzlich als Bildmarke eingetragen werden, sagt Steiger. Auch eine dreidimensionale Darstellung wäre denkbar.

Bei der Stimme sieht es anders aus. «Die Stimme einer Person kann mit den heute zugelassenen Mitteln nicht als akustische Marke dargestellt werden», so Steiger.

Der Grund: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum akzeptiert bislang nur Darstellungen mit Hilfe des Notensystems. Eine individuelle Sprechstimme lässt sich so kaum sinnvoll schützen.

Gegen Deepfakes ist nur wenig auszurichten

Doch selbst ein eingetragenes Bild könnte gegen KI-generierte Deepfakes wohl wenig ausrichten. Denn das Markenrecht schützt nicht vor jeder Nachahmung, sondern vor einem bestimmten Gebrauch im Geschäftsverkehr.

Entscheidend dabei ist, ob ein Zeichen als Marke verwendet wird – also zur Kennzeichnung eines Produkts oder einer Dienstleistung. «Bei Deepfakes und sonstigem Identitätsmissbrauch ist das häufig nicht der Fall», sagt Steiger.

Auch Florent Thouvenin, Professor für Informations- und Kommunikationsrecht an der Universität Zürich, dämpft die Erwartungen.

Braucht die Schweiz in Sachen Deepfakes neue Gesetze?

Marken vermittelten «nur einen Schutz gegen kennzeichenmässigen Gebrauch. Also gegen den Gebrauch der geschützten Marken durch einen Dritten als Name, Firma oder Marke». Der Schutz sei deshalb «relativ eng begrenzt».

Zwar könne eine Marke auch gegen verwechselbar ähnliche Bilder oder Aufnahmen helfen. Für den Schutz der Person sei aber vor allem das Persönlichkeitsrecht zentral. Dieses vermittelt laut Thouvenin ein «umfassendes Recht am eigenen Bild».

SRF und Bundesräte setzen auf Anzeigen statt Marken

Es überrascht daher kaum, dass ein Markenschutz für Stimme und Aussehen bei Schweizer Betroffenen bislang kein Thema zu sein scheint.

Bei SRF wurden etwa Mona Vetsch, Sandra Bohner und Reto Lipp in gefälschten Anzeigen und Deepfake-Videos für betrügerische Finanzplattformen missbraucht.

Solche Inhalte würden direkt den Social-Media-Plattformen sowie Stellen wie Antiphishing und dem Bundesamt für Cybersicherheit gemeldet, schreibt die SRF-Medienstelle.

Gemeinsam mit den Betroffenen seien ausserdem mehrere Strafanzeigen gegen Unbekannt eingereicht worden.

Doch die Bilanz ist ernüchternd: «Der Grossteil dieser Verfahren wurde inzwischen sistiert, da in den jeweiligen Fällen derzeit keine erfolgversprechenden Ermittlungsansätze bestanden.»

Rösti
In sozialen Netzwerken kursierten Deepfake-Anzeigen, in denen Bundesrat Albert Rösti scheinbar für ein Investmentsystem warb. - UVEK

Auf das Markenrecht hat SRF im Kampf gegen Deepfakes hingegen nicht zurückgegriffen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt seien «keine Personenmarken oder personenspezifischen Merkmale im Markenregister eingetragen» worden, so die Sprecherin.

Stattdessen bezieht sich das Unternehmen unter anderem auf den Straftatbestand des Identitätsdiebstahls, der «eine Vielzahl möglicher Tatvarianten» abdecke.

Auch die Bundesräte Albert Rösti und Karin Keller-Sutter haben bislang keinen Markenschutz für Stimme, Bild oder Namen beantragt.

Nachdem im November 2025 gefälschte Werbeanzeigen mit Albert Rösti in sozialen Netzwerken aufgetaucht waren, reagierte das UVEK mit einer Stellungnahme. Darin wurde klargestellt, dass der Medienminister nichts mit den Inhalten zu tun habe.

Karin Keller-Sutter leitete strafrechtliche Schritte ein: Bereits im September 2023 reichte die Finanzministerin Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betrugsverdachts ein. Später folgten Anzeigen wegen Identitätsmissbrauchs und Verleumdung sowie mehrere Ergänzungen.

Das Gesetz ist da – doch das Internet ist schneller

Den «Swift-Weg» ziehen beide Bundesräte hingegen nicht in Erwägung. Das Markenrecht sei «nicht dazu bestimmt, Persönlichkeitsrechte zu schützen, und ist für diesen Zweck nicht geeignet», schreibt das UVEK.

Auch für ein eigenes Deepfake-Gesetz sieht die Landesregierung derzeit keinen Bedarf. Das bestehende Straf- und Zivilrecht sei «grundsätzlich technologieneutral ausgestaltet» und könne deshalb auch auf KI-Fälschungen angewendet werden, argumentiert das UVEK.

Untätig bleibt der Bundesrat in KI-Fragen aber nicht. Bis Ende Jahr will er auf Basis der Europarats-Konvention eine Vernehmlassungsvorlage für eine KI-Regulierung erstellen. Unter anderem sollen Transparenz und Aufsicht sichergestellt werden.

Keller-Sutter
Beispiel eines «Deepfake»-Videos von Bundesrätin Karin Keller-Sutter auf YouTube. - BACS

Auch mit dem Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) sollen die Nutzerrechte gestärkt und die grossen Social-Media-Netzwerke zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Die Stellungnahmen zur Vernehmlassung werden derzeit ausgewertet.

Ob die geplanten Regeln Deepfake-Betrug mit prominenten Gesichtern künftig eindämmen können, bleibt offen. Denn schon heute fehlt es laut Experten nicht in erster Linie an Gesetzen.

«Das Problem ist die Rechtsdurchsetzung», sagt Rechtsprofessor Thouvenin. «Die bestehenden Mittel sind wenig geeignet, um gegen Online-Nutzungen vorzugehen, weil die Verbreitung hier global und sehr schnell ist.»

Kommentare

User #6020 (nicht angemeldet)

Eine Stimme lässt sich grundsützlich nicht schützen. Keine Stimme ist unverwechselbar. Keine Stimme bleibt im Verlaufe der Zeit genau gleich.

User #3930 (nicht angemeldet)

Also Rösti will niemand nachäffen, OK, Trump vielleicht

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