Ulmen-Skandal: So lasch sind Deepfake-Gesetze in der Schweiz

Stephan Felder
Stephan Felder

Zürich,

Der Deepfake-Skandal um Christian Ulmen wirft Fragen auf: Wie gut schützt das Schweizer Recht vor manipulierten Pornoinhalten? Im Ausland ist man weiter.

Christian Ulmen
Christian Ulmen wird vorgeworfen, Deepfake-Pornos von seiner Frau verbreitet zu haben. Wie sieht eigentlich die Gesetzeslage dazu aus? - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Pornografische Deepfakes können in der Schweiz strafbar sein, etwa als Ehrverletzung.
  • Im internationalen Vergleich gilt der Schutz hierzulande als lückenhaft und wenig streng.
  • Eine Motion für strengere Regeln scheiterte – der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf.

Der Schauspieler Christian Ulmen soll über mehr als zehn Jahre hinweg pornografische Deepfakes seiner Ex-Frau Collien Fernandes erstellt haben.

Ulmen soll mit einer KI-Stimme Sexgespräche in ihrem Namen geführt und pornografische Inhalte unter ihrem Namen verschickt haben.

Fernandes habe zunächst an anonyme Täter gedacht. 2024 soll Ulmen ihr die Taten gegenüber zugegeben haben.

In Spanien, wo das Paar einen gemeinsamen Wohnsitz hat, erstattete Fernandes daraufhin Anzeige. Die Ermittlungen dauern an, für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Christian Ulmen
Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Christian Ulmen mit seiner Ex-Frau Collien Fernandes. - keystone

Pornografische Deepfakes stehen immer öfter im medialen Fokus. Wie sieht die Gesetzeslage dazu in der Schweiz eigentlich aus?

Nau.ch hat mit Martin Wyss gesprochen. Der Rechtsanwalt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Zürich. Er hat zum Thema pornographische Deepfakes publiziert.

Rechtliche Grenzen in Straf- und Zivilrecht

«Sowohl das Straf- als auch das Zivilrecht setzen rechtliche Grenzen für pornografische Deepfakes», erklärt Wyss.

Strafrechtlich kämen vor allem Ehrverletzungen sowie Delikte, wegen pornografischer Inhalte und sogenannter nicht-tatsächlicher Kinderpornografie in Betracht. Zu denken sei aber auch an die Straftatbestände zu Identitätsmissbrauch und zu Rachepornografie.

Wurde auch von dir schon einmal ein KI-Deepfake erstellt?

Wer eine Person identifizierbar auf pornografischen Deepfakes darstelle und verbreite, könne sich der üblen Nachrede oder Verleumdung strafbar machen.

«Bei abgebildeten erwachsenen Personen gilt ein Deepfake als pornografisch, wenn die Darstellung auf Genitalien fokussiert ist. Und beabsichtigt, sexuelle Erregung zu erzeugen», erklärt er.

Und: «Schon das unaufgeforderte Zuschicken oder öffentliche Verbreiten solcher Inhalte ist strafbar.»

Deepfake
Die Gesetzeslage in der Schweiz ist in Sachen Deepfakes fragmentarisch. - keystone

Werden minderjährige Personen dargestellt, auch computergeneriert, handle es sich um nicht-tatsächliche Kinderpornografie. Deren Erstellung und Verbreitung ist strafbar.

Betreffend Zivilrecht erklärt Wyss: «Wird eine Person ohne Zustimmung auf einem pornografischen Deepfake identifizierbar dargestellt, kann sie unter anderem Entfernung sowie Schadenersatz und Genugtuung verlangen.»

Auch werde das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt, wenn der Inhalt einen sexuellen Bezug hat und die Person erkennbar ist.

Das Ausland ist deutlich weiter als die Schweiz

Im Vergleich zum Ausland ist der Schutz vor Deepfakes in der Schweiz lückenhaft, erklärt Wyss. Strafen gebe es nur mässige.

Weiter ist etwa Italien, das die Verbreitung aller nicht-einvernehmlicher Deepfakes bereits strafbar gemacht hat. Deutschland und Dänemark arbeiten an neuen Paragrafen für digitale Persönlichkeitsverletzungen.

Braucht die Schweiz in Sachen Deepfakes neue Gesetze?

Australien bestraft die Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes bereits seit 2024 mit Freiheitsstrafe.

Dass die Schweiz hinterher hinkt, zeigt auch ein Fall aus dem Jahr 2021, den Nau.ch aufgedeckt hat. Von einer 20-jährigen Frau wurden Fake-Nacktbilder im Internet verbreitet. Die Polizei konnte ihr nicht helfen.

Brisant: Auch in diesem Fall ging das Opfer davon aus, dass es sich beim Täter um jemanden handelt, der sie kennt. Er klaute für seine Collagen Fotos von ihrem privat gestellten Instagram-Konto.

Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil gefällt

Immerhin: Zu einem wichtigen Urteil ist es in der Schweiz inzwischen gekommen. «Das Bundesgericht hat kürzlich einen Fall aus dem Kanton Zürich beurteilt», erzählt Wyss.

Im Video vollzog ein minderjährig wirkendes Mädchen an einem erwachsenen Mann Oralverkehr. Die volljährige Darstellerin wurde mittels Verjüngungstechnologie «kindlich» gemacht. Das Bundesgericht stufte das Video als nicht-tatsächliche Kinderpornografie ein.

Wyss: «Das Potenzial von künstlicher Intelligenz zur Verwendung zu kriminellen Zwecken ist sehr gross. Daher dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis es weitere Rechtsprechung zum Umgang mit pornografischen Deepfakes gibt.»

Bundesrat hält bestehende Gesetze für ausreichend

Politisch scheint der Wille zu einer Verschärfung der Gesetze nicht in grossem Mass vorhanden zu sein.

Raphael Mahaim (Die Grünen) reichte im Mai 2025 eine Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, gesetzliche Änderungen für Deepfakes vorzulegen.

Mahaim argumentierte, dass es sich bei Deepfakes «um eine gesellschaftliche Realität mit potenziell dramatischen Folgen» handle.

Seine Motion sah Regelungen im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht vor, darunter neue Strafbestände bei der Erstellung von Deepfakes.

Doch: Der Bundesrat hält die bestehenden Gesetze für ausreichend.

Albert Rösti schrieb in seiner Antwort: «Es erscheint aktuell nicht sinnvoll, für Deepfakes über das bereits geltende Recht hinaus eine zusätzliche spezifische Regulierung zu erlassen.»

Deepfakes würden durch künstliche Intelligenz erzeugt. «Ein allfälliger Regulierungsbedarf wäre deshalb im Rahmen einer KI-Gesamtregulierung zu prüfen», so Rösti. Die Motion wurde im Nationalrat mit 70:111 Stimmen abgelehnt.

Kommentare

User #1448 (nicht angemeldet)

Mir behagt es nicht, wie diese Geschichte - ob wahr oder nicht, sei mal dahingestellt - für Stimmungsmache zu Gesetzgebungen ausgeschlachtet wird. Es hindert auch niemanden daran, eine Karikatur eines Prominenten oder Bekannten zu zeichnen, ob blutt oder nicht. Und das ist auch gut so. Wir müssen hier enorm unter dem Gesichtspunkt der Kunstfreiheit vorsichtig sein.

User #4124 (nicht angemeldet)

Ulmen hat die lustigsten Clips, Filme und Videos gedreht, schaute ihn immer gerne und musste sehr viel lachen! Ist und bleibt ein guter Komiker - besser als so mancher "unlustige" welche versuchen komisch zu sein.

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