«Tages-Anzeiger» hat schwere Vorwürfe ungenügend benannt
Die Meldung bsd074/rdz004 der Keystone-SDA vom 16. August 2019 mit dem Titel « hat Frau Anhörung verweigert», enthielt eine unpräzise Angabe. Im Titel muss es heissen: « hat schwere Vorwürfe ungenügend benannt.» Eine rudimentäre Anhörung hat stattgefunden.

Im vorliegenden Fall hatte der «Tages-Anzeiger» eine Frau nicht konkret mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Der Presserat hatte die Beschwerde der in einem Artikel über einen Sorgerechtsstreit angegriffenen Frau teilweise gutgeheissen.
Konkret ging es um Vorwürfe, die Frau sei Mitglied einer in der Schweiz noch wenig bekannten Sekte mit rassistischem Gedankengut und habe ihrem Sohn kurzzeitig die medizinische Versorgung verweigert.






