Am Samstag demonstrierten die Mitarbeiter von Swissport am Flughafen ZH für bessere Arbeitsbedingungen. Die Proteste waren laut, verliefen aber friedlich.
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Am Flughafen Zürich wurde demonstriert. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Swissport-Mitarbeiter demonstrierten heute für Arbeitsbedingungen wie vor der Pandemie.
  • Die Swissport-Leitung will im neuen GAV gewisse Krisenvereinbarungen beibehalten.
  • Die rund 200 Angestellten waren laut, haben aber den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt.

Am Flughafen Zürich kämpften mitten in der Ferienzeit Gewerkschaftsmitglieder von Swissport für bessere Arbeitsbedingungen. Rund 200 Angestellte versammelten sich am Samstagmorgen gegen 10 Uhr am Check-in 1. Dort machten sie lautstark auf ihre Anliegen aufmerksam.

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Mitarbeiter von Swissport protestieren am Flughafen ZH. - keystone

Wie mehrere Medien berichteten, wurde der Flugverkehr oder die Passagierabfertigungen an den Schaltern durch den Aufmarsch nicht beeinträchtigt. Dies, obwohl die Protestveranstaltung zu einem delikaten Zeitpunkt stattfand: Wegen den Sommerferien herrscht am Flughafen aktuell Hochbetrieb.

Personal musste während Pandemie Lohnbussen einnehmen

Konkret wollen die Swissport-Angestellten zu den gleichen Bedingungen arbeiten wie vor der Pandemie. Während der Corona-Krise hatten sie teils einschneidende Lohnbussen hingenommen. Gemäss einer Medienmitteilung hätten Personalvertreter der Leitung deshalb einen Vorvertrag für den neuen GAV mit Eckwerten übergeben. Die Leitung soll diesen bis Mittwoch akzeptieren.

Laut der Gewerkschaft VPOD Luftverkehr drohen die Verhandlungen für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag aber zu scheitern. «Mit dieser Aktion werden die Mitarbeitenden gemeinsam mit den Arbeitnehmerverbänden ein starkes Zeichen setzen», schrieben die Gewerkschaften.

Swissport will Pandemie-Einsparungen in neuen GAV überführen

Swissport Zürich will die Einsparungen der Krisenmassnahmen beibehalten und im neuen Vertrag berücksichtigen. «Swissport kann den bis anhin gestellten Forderungen der Gewerkschaften aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig nachkommen.»

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Gegen die Protestaktion hatte der Arbeitgeber nichts: Solange die im GAV geltende Friedenspflicht nicht gebrochen, der Passagierfluss sichergestellt und der Flugbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Solange der aktuelle Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelte, dürfe das Personal auch nicht streiken.

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