Swiss kann Zusammenarbeit mit Air Baltic beibehalten
Die Fluggesellschaft Swiss darf weiter Flüge von Air Baltic durchführen lassen, sagt die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion.

Die Fluggesellschaft Swiss kann weiterhin einen Teil ihrer Flüge von Air Baltic durchführen lassen. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion sieht darin keinen Verstoss gegen das Entsenderecht.
Wie es in dem am Freitag publizierten Entscheid der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion hiess, gelten die Besatzungsmitglieder von Air Baltic, die Flüge für Swiss durchführen und sich dabei zwischenzeitlich auch in der Schweiz befinden, nicht als in die Schweiz entsandt. Somit können Swiss und Air Baltic ihre sogenannte Wet-Lease-Vereinbarung fortführen.
Kapers warnt vor «gefährlichem Präzedenzfall»
Die Gewerkschaft des Kabinenpersonals (Kapers) kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «gefährlichen Präzedenzfall», der dem Lohndumping Tür und Tor öffne.
Die Volkswirtschaftsdirektion stiess mit ihrem Entscheid einen früheren Entscheid des Amts für Wirtschaft um. Dieses hatte im Dezember 2023 festgestellt, dass die Besatzungsmitglieder als entsandt gelten und somit einer Melde- oder Bewilligungspflicht unterstehen.