Strippenzieher in faulem Kunsthandel blitzt vor Obergericht ab

Keystone-SDA
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Bern,

Ein Berner soll Strippenzieher eines luschen Kunstdeals gewesen sein. Er bestreitet dies, das Berner Obergericht bestätigte jedoch den Schuldspruch.

rembrandt nachtwache
Die Nachtwache: eines der bekannten Meisterwerke Rembrandts im Rijksmuseum Amsterdam. Mit angeblich echten Meisterwerken von Rembrandt und Tizian haben zwei Schweizer blauäugige Investoren ausgenommen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch einen faulen Kunstdeal machten ein Berner und ein Zürcher viel Geld.
  • Das Berner Obergericht bestätigte nun einen Schuldspruch gegen einen der Strippenzieher
  • Das Gericht sieht ihn als Mittäter und nicht als Opfer, wie er sich selbst darstellt.

Das Berner Obergericht hat am Montag den Schuldspruch gegen einen Strippenzieher eines luschen Kunstdeals bestätigt. Die zweite Instanz sah den Mann als Mittäter und nicht als Opfer, wie er sich selber dargestellt hatte.

Bei dem dubiosen Kunsthandel ging es um angeblich echte Gemälde von Tizian und Rembrandt. Ein mit dem angeklagten Berner befreundeter Barbetreiber aus dem Zürcher Langstrassenquartier wollte durch glückliche Umstände zu den Meisterwerken gekommen sein.

Barbetreiber lockte mit angeblichem Millionen-Gewinn

Doch um den unmittelbar bevorstehenden Deal abzuschliessen, müsse er einen grösseren Geldbetrag vorleisten, den er gerade nicht locker habe. Dies verklickerte der Barbetreiber potenziellen Geldgebern. Es lockten satte Gewinne aus dem Millionensegen eines Bilderverkaufs.

Der Berner liess sich nicht lange bitten und investierte nach eigenen Angaben in den Deal. Er begann sogar fleissig, weitere Geldgeber ins Boot zu holen. Das so eingenommene Geld übergab er dem Zürcher. Im Gegenzug steckte ihm der Barbetreiber jahrelang fast täglich Geld zwischen 150 und 400 Franken für den Lebensunterhalt zu.

Berner Obergericht
Der Angeklagte soll im August 2021 eine Bekannte in Ostermundigen, einem Vorort von Bern, getötet haben. (Symbolbild) - Keystone

Zum Abschluss des dubiosen Kunstdeals kam es indessen nie. Über Jahre wurden die Darlehensgeber hingehalten und abgezockt. Das Geld floss auch nicht in den angeblichen Kunstdeal, sondern direkt oder über Umwege in die Taschen der beiden Strippenzieher. Und auch die beiden angeblich millionenschweren Meisterwerke entpuppten sich als Nepp.

Das erstinstanzliche Berner Wirtschaftsstrafgericht hatte es als erwiesen angesehen: Der Barbetreiber und der Berner waren ein Team, das gemeinsam die blauäugigen Darlehensgeber mit hohen Renditeversprechen köderte. Es verurteilte den Barbetreiber als Hauptstrippenzieher zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Jahren. Der Berner erhielt als Mittäter vier Jahre aufgebrummt.

Berner stellt sich selbst als Opfer dar

Während der Barbetreiber das Urteil letztlich akzeptierte, zog es der Berner an die nächsthöhere Instanz weiter. Er habe an den Deal geglaubt, sonst hätte er doch nicht so viele Leute, darunter auch Familienmitglieder, ins Boot geholt. Dies beteuerte der Angeschuldigte. Er sei genauso ein Opfer des Zürcher Barbetreibers wie die anderen Investoren.

Doch auch das bernische Obergericht nahm ihm diese Geschichte nicht ab. Es stützte das erstinstanzliche Urteil und verurteilte den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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