VBS

    Strafverfahren wegen überteuertem Masken-Einkauf im VBS eingestellt

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Zu teuer sollen sie gewesen sein, die Masken, welche das VBS sich anschaffte. Nun wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingestellt.

    FFP2-Maske
    Eine FFP2-Maske. - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Strafverfahren wegen überteuertem Masken-Einkauf im VBS wurde eingestellt.
    • Grund: Der Verdacht auf Amtsmissbrauch und Bestechung hat sich nicht erhärtet.
    • Die Preise für Atemschutzmasken explodierten zu Beginn der Pandemie.

    Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen überteuerter Beschaffung von Schutzmasken durch das Verteidigungsdepartement eingestellt. Der Verdacht auf Amtsmissbrauch, ungetreue Amtsführung, Urkundenfälschung und Bestechung liess sich nicht erhärten.

    Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte am Dienstag einen Bericht der Zeitung «Blick».

    Die Einstellungsverfügung liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Aktiv geworden war die BA aufgrund einer Strafanzeige im Januar 2021.

    Zwei Ex-Kadern im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wurde zur Last gelegt, falsche Angaben über Preis und Qualität gemacht, untaugliche Masken gegen das Coronavirus zu spät zurückgerufen und den Kaufpreis nicht zurückgefordert zu haben.

    Das habe die Steuerzahler bis zu 12 Millionen Franken zu viel gekostet. Das VBS kam in einer internen Untersuchung zu anderen Schlüssen. Es sah weder Wucher noch Übervorteilung.

    Die BA hält zugunsten der beiden Ex-Kaderleute fest, die Preise für Atemschutzmasken seien zu Beginn der Coronavirus-Pandemie und zum Zeitpunkt der Beschaffung durch die Armeeapotheke auf bis zu 14 Franken pro Stück explodiert.

    Aufgrund der hohen Nachfrage seien Einkäufe kaum möglich gewesen. Erst ab Mai 2020 hätten sich die Preise normalisiert. Qualitätsprobleme in der Maskenproduktion seien allgegenwärtig gewesen.

    Die mit Wuchervorwürfen konfrontierte Lieferfirma bot zudem an, fehlerhafte Masken zu ersetzen. Gemäss der BA war das einem juristischen Kurzgutachten zufolge damals zielführender als ein Gang vor Gericht zwecks Auflösung des Liefervertrags.

    Der Verdacht der Begünstigung habe sich nicht erhärtet. Auch habe das VBS keine Tatsachen unterschlagen oder wahrheitswidrig dargestellt. Gegenleistungen seien nicht nachweisbar.

    Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) übte an dem Maskeneinkauf für 9.90 Franken pro Stück ebenfalls heftige Kritik. Der Armeeapotheke hätten Ressourcen gefehlt und die Qualitätskontrolle sei vernachlässigt worden.

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