Das Bundesgericht weist die Anklage gegen einen früheren Astra-Mitarbeiter zurück. Das Gericht will erst ein anderes Verfahren abwarten.
Die Abgas-Belastung ist in Winterthur ZH zu hoch.
Die Abgas-Belastung ist in Winterthur ZH zu hoch. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen Bestechung läuft ein Verfahren gegen einen ehemaligen Astra-Mitarbeiter.
  • Das Bundesstrafgericht in Bellinzona will aber erst ein anderes Verfahren abwarten.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat das Verfahren gegen einen früheren Astra-Mitarbeiter und zwei Verwaltungsräte eines Auto-Importeurs sistiert und die Anklage wegen Bestechung und Abgabebetrugs an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Das Gericht will den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht abwarten.

Das Bundesverwaltungsgericht muss im Rahmen des Verwaltungsverfahrens klären, ob der Auto-Importeur für die Jahre 2015 bis 2017 eine CO2-Abgabe von total rund 9 Millionen Franken schuldet. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervor.

Entscheidend für die Abgabe ist gemäss Strafkammer, ob es sich bei der Firma um einen Importeur handelt oder nicht. Weil die Klärung dieser Frage nicht nur für das verwaltungsrechtliche Verfahren entscheidend ist, sondern auch für das Strafverfahren, hat das Gericht den Fall vorläufig sistiert. Damit will es unter anderem sich widersprechende Urteile verhindern.

Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft den beiden Verwaltungsräten vor, dem Ex-Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) monatlich einen Betrag von 2000 Franken bezahlt zu haben. Dafür habe der Mann 2239 importierte Personenwagen mit falschen Angaben im System des Astra registriert. Dies habe zur Folge gehabt, dass die Auto-Firma für die Jahre 2015 bis 2017 keine CO2-Abgabe, beziehungsweise keine Sanktionen zahlen musste.

Nach einer Strafanzeige des Astra eröffnete die BA 2017 ein Strafverfahren gegen den damaligen Astra-Mitarbeiter. Später wurde das Verfahren auf die beiden Verwaltungsräte ausgeweitet. (Beschluss SK.2021.16 vom 26.5.2021)

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