Strafe Fall Dojo: Paulo Balicha kriegt milderes Urteil
Für Paulo Balicha, der mit einer Gruppe einen brutalen Überfall auf eine Kampfsportschule begangen hatte, fällt die Strafe im Fall Dojo milder aus.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Überfall auf eine Kampfsportschule wurde milder bestraft als erwartet.
- Der Hauptangeklagte bekam eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Die Strafe im Fall Dojo für Paulo Balicha ist abgemildert worden. Er war 2014 in eine Auseinandersetzung zwischen verfeindeten Kickboxern in Reinach BL verwickelt. Das Strafmass für den Hauptangeklagten Balicha wurde auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren heruntergesetzt.
Der Fall, der unter der Bezeichnung «Dojo» für eine Kampfsport-Übungshalle verhandelt wurde, sprengte den im Baselbiet üblichen Rahmen. Auf der Anklagebank sassen neben dem Hauptangeklagten über ein Dutzend weitere Beschuldigte. Diese waren 2014 an einem brutalen Überfall auf eine Kampfsportschule in Reinach BL beteiligt. Das Kantonsgericht sah sich gezwungen, sein Personal vorübergehend aufzustocken.
Die Strafe für Paulo Balicha wird geringer
Gegen die Urteile des Strafgerichts von September 2018 haben mehrere der Verurteilten sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese wurden vom Kantonsgericht am Freitag teilweise gutgeheissen, was sich in vielen Fällen strafmildernd auswirkte.

So wurde die Strafe gegen den Hauptangeklagten Paulo Balicha auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren abgemildert. Anstatt einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten.
Hart aber nicht unbedingt unfair
Das Gericht bezeichnete den Zweikampf zwischen den beiden verfeindeten Kampfsportlern zwar als brutal, aber nicht als «offensichtlich nur unfair». Schliesslich habe der Angreifer den Kampf letztlich verloren.
Dennoch habe sich der Hauptangeklagte unter anderem mit dem Aufbau einer massiven Einschüchterungs- und Drohkulisse einen «unlauteren» Vorteil verschafft. Denn er war in Begleitung von mehreren maskierten und mit Holzstöcken bewaffneten Mitkämpfern erschienen.
Verbotene Techniken und Griffe
So blieb es beim Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung. Dieses sah das Gericht durch ein ausführliches Gutachten eines deutschen Kampfsportverbands bestätigt. Der Angeklagte habe verbotene Techniken und Griffe angewandt und damit schwere Verletzungen in Kauf genommen.
Vom Tatbestand der tatsächlichen leichten Körperverletzung wurden er und mit ihm alle Angeklagten freigesprochen. Die geringfügigen Verletzungen des Opfers würden dagegen sprechen. Keinen Freispruch gab es aber bei den Tatbeständen des Angriffs, des Landfriedensbruchs und der Freiheitsberaubung.