Stiller 1. August findet weitgehend ohne Feuerwerk statt

Keystone-SDA
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Bern,

Feuerwerk und Böller dürften am kommenden 1. August weitgehend ausfallen. Wegen langanhaltender Hitze und Trockenheit haben die meisten Kantone und Gemeinden in der Schweiz Feuer- und Feuerwerksverbote erlassen – von teilweise bis absolut.

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Eine Angestellte von Migros steckt am Morgen die kleine Schweizer Fahne in das frisch gebackene Erste August Brötli, - keystone

Ein absolutes Feuerverbot im Freien oder ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt fast in der ganzen Schweiz. Nur in Graubünden verzichten einzelne Gemeinden darauf. Dort ist der Siedlungsraum vom Verbot ausgenommen. Allerdings können die Gemeinden zusätzlich zum kantonalen Recht eigene, strengere Regeln erlassen.

Im Kanton Zürich gilt für den 1. August für alle Gemeinden ein Verbot von offenem Feuer und von Feuerwerk. Einzelne Gemeinden haben zusätzlich noch strengere Regeln erlassen: So gilt in Zürich und Winterthur ein allgemeines Feuerverbot im Freien auf dem Stadtgebiet. Auch Grillieren mit Holzkohle oder Feuerschalen sind dort verboten. Gleiches gilt im Kanton St. Gallen. Dort gilt das absolute Feuerverbot pauschal auch für Siedlungsräume.

Der Zürichsee macht allerdings Ausnahmen beim Feuerwerk möglich. So halten die Gemeinden Meilen, Horgen, Rüschlikon und Stäfa an ihren offiziellen Feuerwerken fest. Gemeinsam ist den Gemeinden, dass sie ihr Feuerwerk traditionell auf Schiffen zünden, die sich auf dem Zürichsee befinden. Eigentlich gilt auf dem Zürichsee Feuerwerksverbot. Die Gemeinden können aber eine Bewilligung beim Kanton beantragen.

Im Kanton Genf ist privates Feuerwerk nur in einem abgesperrten und von Einsatzkräften überwachten Bereich möglich. Ansonsten gilt für alle Kantone in der Romandie ein absolutes Feuerverbot. Der Grund: Für die gesamte Westschweiz gilt gemäss dem Naturgefahrenportal des Bundes grosse Waldbrandgefahr, in Teilen des Wallis und neuerdings auch in Genf sogar sehr grosse Gefahr.

Der Kanton Wallis hat nun ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper erlassen. Bislang hätten bestimmte Feuerwerkskörper wie Vulkane oder Knallkörper weiterhin verkauft werden dürfen, obwohl ihre Verwendung bereits untersagt gewesen sei. Ein Feuerverbot gilt seit Ende Juni.

Besonders streng nimmt es der Kanton Bern: Verboten sind dort das Zünden von Feuerwerkskörpern und Raketen sowie von anderen pyrotechnischen Gegenständen. Auch dürfen weder Himmelslaternen steigen gelassen noch Höhenfeuer angezündet werden. Erlaubt sind nur Feuerwerke auf Seen. So können etwa die beiden grossen Feuerwerke auf dem Thunersee stattfinden.

Auch die Grossfeuerwerke in der Stadt Basel am 31. Juli und 1. August dürfen stattfinden – obwohl in beiden Basler Halbkantonen sehr grosse Waldbrandgefahr besteht. Eine weitere Ausnahme ist das 1.-August-Feuerwerk auf dem Vierwaldstättersee in Brunnen im Kanton Schwyz. Anders im Kanton Schaffhausen: Dort wurde das Rheinfall-Feuerwerk «fire on the rocks» abgesagt.

Kurz vor dem 1. August breitete sich die Trockenheit vor allem in der Deutschschweiz weiter aus. So herrschte am Dienstag – neben den beiden Basel – auch im Aargau sehr grosse Waldbrandgefahr, ebenso in Uri, Glarus und in Teilen Graubündens.

Eine Alternative zum konventionellen Feuerwerk bietet auch dieses Jahr wieder die Berner Gemeinde Neuenegg: Ein Feuerwerk aus Wasser – und zwar von diesem Dienstag an bis und mit Samstag, 1. August. Das sei naturschonend, tierlieb und ungefährlich, schreiben die Organisatoren aus der Gemeinde rund 15 Kilometer südwestlich der Stadt Bern.

Kommentare

User #3330 (nicht angemeldet)

Diese Sinnlose Knallerei müsste schon lange verboten sein

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