Dieser Karibik-Aktivist will Millionen von unseren Kantonen

    Etienne Sticher
    Etienne Sticher

    Bern,

    Ein Aktivist verklagt drei Kantone wegen «Gehilfenschaft zur Versklavung». Er fordert eine Strafuntersuchung, hohe Bussen und Schadenersatz.

    aktivist sklaverei
    Aktivist Shelley Moorhead verklagt die Kantone Zürich, Bern und Solothurn. - srf

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Aktivist verklagt drei Kantone wegen «Gehilfenschaft zur Versklavung».
    • Er wirft Zürich, Bern und Solothurn vor, vom Sklavenhandel profitiert zu haben.
    • Ob die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung einleitet, ist fraglich.

    Müssen Schweizer Kantone bald wegen der Sklaverei eine hohe Busse bezahlen?

    Ein karibischer Aktivist hat Strafanzeige gegen die Kantone Bern, Zürich und Solothurn eingereicht, wie «SRF» berichtet. Er wirft ihnen «Gehilfenschaft zur Versklavung» vor.

    Shelley Moorhead von den US Virgin Islands kämpft gegen die Folgen des transatlantischen Sklavenhandels. Konkret geht es im Fall der drei Kantone um den Handel zwischen 1719 und 1839. Damals waren die US Virgin Islands eine dänische Kolonie.

    Gegen Dänemark geht er auch vor. Moorhead sagt aber: «Die Sklaverei auf meiner Insel lässt sich nicht von der Schweiz trennen.» Die Beteiligung der Kantone an den dänischen Sklaverei-Profiten sei ihm sofort ins Auge gesprungen.

    Er beruft sich auf ein Gutachten des Historikers Hans Fässler. Darin belegt der Schweizer verschiedene Beteiligungen der Kantone am Sklavenhandel.

    So waren die Kantone an der Sklaverei beteiligt

    Zürich hatte demnach in die britische South Sea Company und indirekt auch in die dänischen und schwedischen Kolonialstrukturen investiert.

    Bern war einer der Hauptaktionäre der South Sea Company. Über dänische Staatsanleihen war der Kanton zudem umfangreich mit der kolonialen Wirtschaft verbunden.

    Und der Kanton Solothurn hatte in die französische Mississippi-Gesellschaft investiert. Dadurch war er am kolonialen Wirtschaftssystem und damit an der Sklaverei beteiligt.

    Fünf Millionen Busse und Schadenersatz

    Aktivist Shelley Moorhead fordert eine Strafuntersuchung und eine Busse von je 5 Millionen Franken pro Kanton. Zudem will er Schadenersatz und eine Genugtuung für sich selbst.

    Seine Vorfahren waren Sklaven, die Folgen wirkten gemäss Moorhead bis heute. So verfügen Nachkommen von Versklavten über weniger Einkommen und Vermögen. Denn die versklavten Menschen hatten über Generationen hinweg keine Möglichkeiten, Vermögen aufzubauen und weiterzureichen.

    virgin islands
    Die US Virgin Islands waren bis 1918 eine dänische Kolonie. - keystone

    Sklaverei gilt als unverjährbarer Tatbestand und historisch ist belegt, dass die Kantone davon profitiert haben. Dennoch wird es für unwahrscheinlich gehalten, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen einleitet.

    Denn die Verbrechen geschahen vor über 200 Jahren. Die Täter sind also allesamt tot, womit nicht mehr gegen sie ermittelt werden kann.

    Kantone wie Unternehmen behandeln?

    Die Anzeige von Shelley Moorhead hingegen argumentiert, dass die Kantone wie wirtschaftliche Akteure gehandelt haben. Sie müssten deshalb wie Unternehmen behandelt werden. Und Firmen können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie durch Organisationsmängel eine Straftat ermöglicht haben.

    Soll die Schweiz ihre Verwicklungen in den Kolonialismus besser aufarbeiten?

    Ob die Bundesanwaltschaft darauf eingeht, darf bezweifelt werden. Doch die Anzeige wird wohl eine öffentliche Debatte anstossen und zu einer Aufarbeitung führen.

    In der Vergangenheit hat die Schweiz unter anderem den Umgang mit Verdingkindern oder den Jenischen aufgearbeitet. In diesen Fällen gab es eine öffentliche Entschuldigung, eine wissenschaftliche Aufarbeitung und eine Wiedergutmachung für die Opfer.

    Kommentare

    User #5198 (nicht angemeldet)

    Pfui

    User #4533 (nicht angemeldet)

    Hier wird meines Erachtens die entscheidende Frage ausgeblendet. Massgebend ist grundsätzlich die Rechtslage zur Zeit der angeblichen Tat. Man kann Vorgänge von vor über 200 Jahren nicht einfach mit heutigen Straftatbeständen beurteilen, nur weil diese heute unverjährbar sind. Zuerst müsste geklärt werden, ob die konkret behauptete Gehilfenschaft damals überhaupt strafbar war und wem sie rechtlich zugerechnet werden konnte. Genau daran dürfte diese Anzeige scheitern.

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