Im letzten Jahr nutzten viele Pendler ihre ÖV-Abos nicht so oft, wie es geplant war. Die Kosten können dennoch von der Steuererklärung 2020 abgezogen werden.
sbb
Ein Zug der SBB. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2020 arbeiteten viele aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice.
  • Die Fahrkosten können bei der Steuererklärung dennoch abgezogen werden.
Ad

Wie jedes Jahr ist es auch jetzt bald wieder so weit: Am 3. Februar werden die Steuererklärungen verschickt. 2020 war jedoch kein normales Jahr. Für viele veränderte sich der Arbeitsalltag – statt Büro war Homeoffice angesagt.

Für die Steuererklärung 2020 soll es im Kanton Bern jedoch keine Rolle spielen, wie oft ÖV-Abonnements benutzt wurden. Diese können nach wie vor von der Steuererklärung abgezogen werden. Auch von Personen, die Corona-bedingt von zu Hause aus arbeiten mussten.

Dies teilte die «Berner Zeitung» gemäss einer Medienkonferenz der bernischen Steuerverwaltung mit. Auch für einige Anschaffungen fürs Homeoffice können Beträge abgezogen werden. Einen generellen Abzug für Stromkosten oder Abnutzung der Möbel soll es allerdings nicht geben.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Coronavirus