Die umstrittene Wiederernennung von zwei Staatsanwältinnen im Kanton Wallis ist Gegenstand einer Administrativuntersuchung. Dies hat der Justizrat entschieden.
Wallis Flagge Fahne
Die Flagge des Kantons Wallis. - keystone

«Der Justizrat des Kantons Wallis hat eine administrative Untersuchung über die Hintergründe der laufenden Wiederernennungen bei der Staatsanwaltschaft eröffnet», heisst es in einer Mitteilung vom Montag.

Hintergrund seien «ein kürzlich erfolgter Rücktritt und die umstrittene Wiederernennung von zwei Staatsanwältinnen».

Die ersten Abklärungen seien am 5. Februar getroffen worden. Weitere Untersuchungsmassnahmen seien im Gange, damit die mit der Untersuchung beauftragte Kommission dem Justizrat so bald wie möglich Bericht erstatten könne.

Bisher wurden die Staatsanwälte vom Kantonsparlament ernannt. Mittlerweile liegt die Kompetenz zur Wiederernennung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die alle vier Jahre erfolgt, beim Büro der Staatsanwaltschaft. Das diesbezügliche Verfahren war im Oktober 2020 gestartet worden.

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