Anwälte fordern in Horgen ZH neues Gutachten im Quäl-Eltern-Prozess
Der Prozess wegen schwerer Körperverletzung gegen ein mutmassliches Quäl-Elternpaar vor dem Bezirksgericht Horgen ist am Montag fortgesetzt worden. Dabei verlangten die Verteidiger Ergänzungen zum Gutachten über die Tochter.

Das psychiatrische Gutachten sei mangelhaft, wie die Verteidiger am Montag vor dem Bezirksgericht Horgen sagten. Der Gutachter habe das Opfer einseitig befragt und engste Familienangehörige ausgelassen.
Die Anwälte der Eltern fordern deshalb Ergänzungen zum Gutachten. Insbesondere sollen die Eltern selbst sowie die Schwester der Privatklägerin vom Gutachter befragt werden.
Das Gericht liess abklären, wie schwer die psychischen Folgen der mutmasslichen Taten für die Tochter sind. Das neu erstellte Gutachten bescheinigte ihr unter anderem eine chronische posttraumatische Belastungsstörung. Die beschuldigten Eltern bestreiten die gutachterlichen Folgerungen jedoch.






