Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre erhöhen.
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Das neue Verwaltungsgebäude der Bundesanwaltschaft am Guisanplatz in Bern im Mai 2019. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Alterslimite für Bundesanwälte soll auf 68 Jahren erhöht werden.
  • Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) reicht eine parlamentarische Initiative ein.

Wie die Gerichtskommission ist sie der Ansicht, dass die heutige Regelung nicht mehr zeitgemäss ist. Dies teilten die Parlamentsdienste am Donnerstag mit. Die Kommission hat deshalb auf Ersuchen der Gerichtskommission beschlossen, eine entsprechende parlamentarische Initiative einzureichen.

Nach geltender Verordnung müssen Bundesanwälte sowie ihre Stellvertreter am Ende des Jahres ihres 64. beziehungsweise 65. Geburtstags aus dem Amt scheiden.

Diese Regelung sei nicht nur restriktiver als diejenige für eidgenössische Richterinnen und Richter (68 Jahre) und der Bundesverwaltung (Verlängerungsmöglichkeit bis 70 Jahre), sondern auch geschlechterdiskriminierend, argumentiert die Kommission in ihrem Vorstoss. Die Altersschwelle soll daher auf 68 Jahre angehoben werden, analog den eidgenössischen Gerichten.

Kommission erhofft sich durch Erhöhung mehr Kandidaten

Die Gerichtskommission will die Alterslimite auch anheben, um die Zahl der potenziellen Kandidierenden zu erhöhen. Eigentlich hätte die Bundesversammlung in der laufenden Wintersession die Nachfolge des zurückgetretenen Bundesanwalts Michael Lauber regeln sollen.

Die Gerichtskommission fand im Auswahlverfahren jedoch keinen geeigneten Kandidaten für das Amt. Zuletzt waren der Freiburger Staatsanwalt Andreas Müller (parteilos) und der Genfer Staatsanwalt Olivier Jornot (FDP) noch im Rennen.

Die Vereinigte Bundesversammlung soll nun erst in der Frühjahrssession den neuen Bundesanwalt oder die neue Bundesanwältin wählen. Die Leitung der Bundesanwaltschaft teilen sich derzeit die zwei stellvertretenden Bundesanwälte.

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