Ständeratskommission schafft Differenzen bei Solidarbürgschaften
Die Solidarbürgschaften sollen im Nachhinein ins Gesetz überführt werden. Nun hat nach dem Nationalrat auch die Ständeratskommission darüber beraten.

Das Wichtigste in Kürze
- Während der ersten Corona-Welle erhielten Firmen vom Bund verbürgte Notkredite.
- Das Solidarbürgschaftsgesetz soll im Nachhinein ins Gesetz überführt werden.
- Nach dem Nationalrat hat nun auch die Ständeratskommission darüber beraten.
Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Nach dem Nationalrat hat die Ständeratskommission das Gesetz beraten.
Unternehmen konnten bei Liquiditätsengpässen infolge des Lockdowns bis am 31. Juli unbürokratisch vom Bund verbürgte Kredite bekommen. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit.
Von diesem Geld wurden rund 16 Milliarden Franken in Anspruch genommen. Über 135'000 Unternehmen sind solche Kreditvereinbarungen eingegangen.
Notverordnung wird in Gesetz überführt
Diese Notverordnung wird nun in ein Gesetz überführt. Der Nationalrat beriet in der Sondersession von Ende Oktober das Gesetz. In der Wintersession ist nun der Ständerat am Zug. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WBK-S) hat das Geschäft vorberaten.
Auch die Ständeratskommission möchte die ordentliche Frist für die Rückzahlung der Kredite von fünf auf acht Jahre verlängern. Der Entscheid fiel knapp mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Anders als der Nationalrat ist die Kommission jedoch der Ansicht, dass die Kredite nicht bis 2028 zinsfrei sein sollen. Die Zinssätze der Kredite sollen ab dem 31. März 2021 nötigenfalls an die Marktentwicklung angepasst werden können, befand eine Mehrheit.
Während der Dauer des Kredits sollen Unternehmen keine Dividenden auszahlen oder beschliessen können. Dies beantragt die Ständeratskommission einstimmig. Der Nationalrat war der Auffassung, dass auch keine Dividenden beschlossen werden dürfen.
Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz
Mit dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz beschäftigt sich das Parlament mit der Vergangenheit. Heute können Unternehmen, obwohl die zweite Welle da ist, keine Notkredite mehr erhalten.
Bei einer Verschlechterung der Situation an den Kreditmärkten, soll das Solidarbürgschaftssystem jedoch wieder eingeführt werden. Diesen Antrag stellte der Bundesrat vergangenen Mittwoch. «Derzeit sei dies aber nicht notwendig», sagte Finanzminister Ueli Maurer am Mittwoch. Die Ständeratskommission nahm den Antrag einstimmig an.
In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission einstimmig für die Vorlage ausgesprochen. Der Ständerat wird diese in der Wintersession beraten, die am 30. November beginnt.