Ständerat

Ständerat gegen kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente

Keystone-SDA
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Bern,

Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen nicht kostenlos eingesehen werden können. Der Ständerat ist am Donnerstag nicht auf eine entsprechende Gesetzesänderung aus dem Nationalrat eingetreten.

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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Er folgte damit einer Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S).

Der Entscheid fiel mit 21 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der im Frühling der Gesetzesrevision deutlich zugestimmt hatte.

Im Ständerat waren die kritischen Stimmen in der Mehrheit. Eine Gebührenfreiheit für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz sei nicht angezeigt, sagte Kommissionssprecherin Heidi Z'graggen (Mitte/UR). So müssten bisweilen Gesuche mit beträchtlichem Aufwand bearbeitet werden.

Mit der Erhebung einer Gebühr könne sichergestellt werden, dass nur Gesuche mit berechtigten Anliegen eingereicht würden. Die heutige Gesetzgebung ermögliche «eine differenzierte und angemessene Gebührenerhebung». Z'graggen wies darauf hin, dass schon heute in den allermeisten Fällen - in über 97 Prozent - keine Gebühr erhoben werde. «Stellt sich hier überhaupt ein Problem?» Wegen ein paar wenigen Fällen brauche es keinen Paradigmenwechsel.

Die Idee einer kostenlosen Einsicht hatte Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) mit einer parlamentarischen Initiative aufgebracht, der beide Parlamentskommissionen Folge gaben. Der Nationalrat stimmte im März der im Anschluss von der Nationalratskommission (SPK-N) erarbeiteten Gesetzesrevision zu.

Demnach sollen die Gesuche künftig nur noch ausnahmsweise kostenpflichtig sein - nämlich dann, wenn sie für die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten. Die grosse Kammer möchte damit den teils exorbitanten Gebühren einen Riegel schieben. Als Beispiel wurde eine Lärmschutzgruppe genannt, der für die Einsicht in einen neunzigseitigen Bericht 16'500 Franken in Rechnung gestellt wurde.

Der Nationalrat hatte sich dafür entschieden, dass bei Ausnahmefällen die Höhe der Gebühren bei maximal 2000 Franken festgesetzt werden soll - und dass dieser Betrag im Gesetz festgeschrieben werden muss. Zudem sollen die Gesuchsteller vorgängig über allfällige Gebühren informiert werden müssen.

Mit der Vorlage könne ein Grundprinzip endlich in ein Gesetz geschrieben werden, das für einen Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sei, sagte Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne/GE). Transparenz sei die Grundvoraussetzung dafür, dass die Öffentlichkeit und die Medien ihre Aufsichtsfunktion über den Staat wahrnehmen könnten.

«Der Paradigmenwechsel entspricht der gelebten Praxis», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter, die sich im Namen des Bundesrats für Eintreten starkmachte - letztlich erfolglos.

Das Öffentlichkeitsgesetz ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Verwaltung für alle - auch für Medienvertreter. Seither gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich sein soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war.

Das Einsichtsrecht steht allen zu, ohne dass sie ein besonderes Interesse nachweisen müssen. Auch in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden sowohl von privaten Personen als auch von Medienschaffenden zahlreiche Dokumente unter anderem des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz herausverlangt.

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