Stadtberner Abstimmungen können trotz Beschwerden stattfinden
Die Gemeindeabstimmungen über das Budget 2026 und das Gaswerkareal in Bern finden trotz Beschwerden statt.

Die Gemeindeabstimmungen über das Budget 2026 und die Zukunft des Gaswerkareals in der Stadt Bern können Ende November trotz Beschwerden stattfinden. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat beiden Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.
Das bedeutet, dass die Beschwerden die Abstimmung am 30. November nicht verhindern, auch wenn die aufgeworfenen Fragen noch nicht vom Regierungsstatthalteramt abschliessend geprüft worden sind.
Bei der Budgetvorlage kritisierte ein Beschwerdeführender die Grafik auf Seite 99 der Abstimmungsbotschaft als irreführend. Auch das Statthalteramt bezeichnete in einer Mitteilung vom Montag die Grafik als «nicht sehr glücklich».
Eine Beeinflussung der Stimmberechtigten sei aber nicht derart gravierend, dass die Botschaft im Vorfeld der Abstimmung angepasst werden müsste.
Kontroverse um Abstimmungsunterlagen
Bei der Abstimmungsvorlage zum Gaswerkareal monierte eine Beschwerdeführende, dass die vom Stadtrat beschlossenen Anträge zur Abgabe von Land im Baurecht und zum Verpflichtungskredit zu einer einzigen Vorlage verbunden wurden. So könnten sich die Stimmberechtigten nicht für den einen und gegen den anderen Antrag entscheiden.
Aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse sei eine Beurteilung der letzte Woche eingegangenen Beschwerde nicht möglich, heisst es in der Mitteilung des Statthalteramtes dazu. Eine Verschiebung der Abstimmung würde die politischen Rechte der Stimmberechtigten beeinträchtigen und hätte für die Stadt erhebliche finanzielle und organisatorische Konsequenzen.
Zudem hätten zu diesem Zeitpunkt wohl schon viele Bernerinnen und Berner brieflich abgestimmt. In der Sache wird die Regierungsstatthalterin erst noch entscheiden.






