Stadt St. Gallen will am Cannabis Pilotprojekt mitwirken

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    Stadt St. Gallen,

    Beim Berner Pilotprojekt mit kontrolliertem Cannabisverkauf will nun auch die Stadt St. Gallen mitmachen. Die rechtlichen Grundlagen fehlen aber noch.

    Die Stadt St. Gallen will beim Berner Pilotprojekt dabei sein.
    Die Stadt St. Gallen will beim Berner Pilotprojekt dabei sein. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Auch die Stadt St. Gallen will beim Berner Cannabis-Pilotprojekt mitwirken.
    • Untersucht werden die Auswirkungen auf das Konsumverhalten und das persönliche Befinden.
    • Momentan fehlen aber noch die rechtlichen Grundlagen für das Projekt.

    Die Stadt St. Gallen will sich an einem Berner Pilotprojekt mit kontrolliertem Cannabisverkauf beteiligen. Das Stadtparlament hat am Dienstag ein entsprechendes Postulat unterstützt. Noch fehlen dafür aber die rechtlichen Grundlagen.

    Mit einem Pilotprojekt sollte in Bern ausgetestet werden, wie sich eine Liberalisierung von Cannabis auswirken würde. Im Rahmen eines Versuchs sollten Erwachsene, die sich zuvor registrieren liessen, Cannabis in einer Apotheke kaufen können. Vorgesehen ist eine Bezugslimite von 15 Gramm pro Monat.

    Dabei würden die Auswirkungen auf das Konsum- und das Kaufverhalten, aber auch auf das persönliche Befinden wissenschaftlich untersucht. Thema sind auch die Folgen für den Schwarzmarkt.

    Die Städte Biel, Luzern und Zürich hatten vor, sich dem Berner Forschungsprojekt anzuschliessen.

    Es soll untersucht werden, wie sich die Liberalisierung von Cannabis auswirkt.
    Es soll untersucht werden, wie sich die Liberalisierung von Cannabis auswirkt. - Keystone

    St. Gallen bereit — Rechtsgrundlage fehlt aber

    Seit Dienstag gehört auch die Stadt St. Gallen dazu. Das Stadtparlament hat ein entsprechendes Postulat ohne Gegenstimmen abgeschrieben. Die politischen und fachlichen Voraussetzungen für einen Pilotversuch seien erfüllt, hatte der Stadtrat festgestellt.

    Noch sind die Cannabis-Versuche aber blockiert. Das Bundesamt für Gesundheit hatte im November 2017 ein Gesuch des Berner Instituts für Sozial- und Präventivmedizin und des klinischen Studienzentrums der Universität Bern abgelehnt: Die Rechtsgrundlage fehle.

    Im März überwies dann der Ständerat eine Motion, die die Schaffung eines Experimentierartikels im Betäubungsmittelgesetz verlangt. Damit würde das Pilotprojekt ermöglicht. Im Mai hat die zuständige Kommission des Nationalrats beantragt, die Motion gutgeheissen. Der Entscheid des Nationalrats steht noch aus.

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