Die Universität Bern darf keine Studie zum legalen Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken durchführen. Eine solche Studie erlaube das geltende Gesetz nicht, kommt das Bundesamt für Gesundheit zum Schluss.
Die Universität Bern darf keine Studie zum legalen Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken durchführen.
Die Universität Bern darf keine Studie zum legalen Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken durchführen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Studie über den legalen Cannabis-Verkauf zu Genusszwecken der Uni Bern darf nicht durchgeführt werden.
  • Das Betäubungsmittelgesetz verbiete dies, sagt das Bundesamt für Gesundheit.
  • Grundsätzlich jedoch begrüsst es Bundesamt, neue Regulierungsmodelle wissenschaftlich zu analysieren.

Die Stadt Bern hatte die Universität beauftragt zu erforschen, wie sich das Konsum- und Kaufverhalten von Cannabis-Konsumenten verändert, wenn diese geregelten Zugang zur Droge haben. So sollten sie diese als Genussmittel und nicht aus medizinischen Zwecken konsumieren können. Auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Studienteilnehmer sollten untersucht werden.

Geplant war, Cannabis in Apotheken zu verkaufen. Im Frühling stellten das Institut für Sozial- und Präventivmedizin und das klinische Studienzentrum der Universität Bern beim Bund ein Gesuch für die wissenschaftliche Studie.

Bundesamt schiebt Riegel vor

Das Betäubungsmittelgesetz verbiete den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung vom Dienstag.

Doch ganz schlägt das BAG die Türe nicht zu. Grundsätzlich würde es das Bundesamt begrüssen, wenn neue Regulierungsmodelle wissenschaftlich analysiert werden könnten, wie es in der Mitteilung weiter schreibt. Um solche Studien zu ermöglichen, müsste das Gesetz aber mit einem «Experimentartikel» ergänzt werden.

Die Universität kann innert 30 Tagen gegen den Entscheid Beschwerde erheben.

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