Das Bezirksgericht Bremgarten AG hat entschieden, dass SVP-Nationalrat Andreas Glarner «Gaga-Rechtsextremist» genannt werden darf. Nun folgt die Berufung.
Andreas Glarner Urteil
Laut Bezirksgericht Bremgarten AG darf Andreas Glarner (SVP) als rechtsextrem bezeichnet werden. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Journalist erhielt einen Strafbefehl, weil er Andreas Glarner rechtsextrem nannte.
  • Ein Gericht hat das Urteil gegen Hansi Voigt aufgehoben.
  • Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat nun Berufung angemeldet.
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Am 7. Februar entschied das Bezirksgericht Bremgarten, dass es nicht strafbar sei, den SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» zu bezeichnen.

Ebendies hatte der Journalist und Medienberater Hansi Voigt im Jahr 2022 über Twitter getan. Daraufhin hatte Glarner ihn angezeigt, die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sandte einen Strafbefehl wegen Beschimpfung und übler Nachrede.

Nun entschied das Gericht, dass Voigt die bedingte Geldstrafe sowie eine Busse nicht zahlen müsse. Da Glarner rechtsextreme Ansichten vertrete, sei es nicht strafbar, ihn derart zu bezeichnen. Laut «Aargauer Zeitung» zieht nicht nur der so Betitelte das Urteil weiter, auch die Staatsanwaltschaft geht in die nächste Instanz.

Staatsanwaltschaft akzeptiert Glarner-Urteil nicht

Staatsanwalt Pascal Ott habe mit Eingabe vom 13. Februar Berufung eingelegt und unter anderem das Verhandlungsprotokoll angefordert. Andreas Glarner selbst hatte sich nach der Urteilsverkündung empört gezeigt und weitere Schritte angekündigt.

Hansi Voigt Glarner Urteil
Das Bezirksgericht sprach den Journalisten Hansi Voigt frei. (Archivbild) - keystone

So erklärte der SVP-Hardliner: «Klar ziehe ich dieses Urteil weiter. Dieses Verdikt war schon von Anfang an klar. Das lasse ich mir von einem linken Richter nicht bieten.»

Voigt hingegen hatte sich laut «SRF» über das «sehr klare Urteil» gefreut. Wie auch das Gericht betonte er, die politische Arbeit Glarners und nicht ihn als Person beschrieben zu haben.

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