Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Immunität von SP-Nationalrat Fabian Molina aufheben lassen. Er war nach einer unbewilligten Demo angezeigt worden.
Hat nach der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung eine Anzeige am Hals: der Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina. (Archivbild)
Hat nach der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung eine Anzeige am Hals: der Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert die Immunitätsaufhebung von Fabian Molina.
  • Der SP-Nationalrat hatte im Februar an einer unbewilligten Demo teilgenommen.
  • Daraufhin wurde er von Corona-Massnahmengegnern angezeigt.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Immunität von SP-Nationalrat Fabian Molina aufheben lassen. Grund dafür ist dessen Teilnahme an einer unbewilligten Demo in Zürich im Februar. Die Behörde hat im Parlament einen entsprechenden Antrag gestellt.

Die Präsidentin der Immunitätskommission im Nationalrat, Aline Trede (Grüne/BE), bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag entsprechende Informationen des «Sonntagsblicks». Die Aufhebung der Immunität von Molina sei beantragt worden, teilte Trede mit. Zum Inhalt könne sie sich derzeit nicht äussern.

Molina hatte an unbewilligter Gegendemo teilgenommen

Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in der Zürcher Innenstadt an einer unbewilligten Gegenkundgebung teilgenommen. Er protestierte gegen eine Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme.

Daraufhin wurde Molina von Massnahmengegnern angezeigt. Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor.

Fabian Molina
Fabian Molina postete diese Bild nach der Gegendemo im Februar. - Instagram

Dem SP-Nationalrat droht dem «Sonntagsblick» zufolge eine Busse. Molina wollte gegenüber der Zeitung wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.

Schweizer Parlamentsmitglieder sind teils vor einer Strafverfolgung geschützt. Damit ein Kanton bei Verdacht auf eine mögliche Straftat ermitteln kann, muss die Immunität des Betroffenen erst aufgehoben werden. Darüber entscheiden die Immunitätskommission des Nationalrates und die Rechtskommission des Ständerates nacheinander.

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