Staatsanwältin spricht von misslichen Arbeitsbedingungen
Die Staatsanwaltschaft hat am Montag die Aussagen der Opferfrauen im Prozess um mutmasslichen Menschenhandel im Berner Oberland als sehr glaubhaft bezeichnet.

Die drei Angeklagten, eine serbisches Ehepaar und dessen Tochter, hätten stark Widersprüchliches von sich gegeben, den eigenen Tatbeitrag verharmlost und heruntergespielt und sich hinter Schutzbehauptungen versteckt, sagte die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Regionalgericht Berner Oberland in Thun.
Die Angeklagten hätten die finanzielle Notlage der serbischen Frauen «schamlos ausgenutzt» und sie unter falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt und als Arbeitskräfte ausgebeutet.
Die Aussagen der betroffenen Frauen seien realitätsnah, detailliert und konsistent. Vieles decke sich. Dass Opfer Aussagen zurückzogen oder entlastende Aussagen zugunsten der Angeklagten machten, schrieb die Staatsanwaltschaft Einschüchterungen und Drohungen durch die Angeklagtenfamilie zu.
Die entlastenden Aussagen zugunsten der Angeklagten wirkten stereotyp und auswendig gelernt. Es gebe auch Entlastungsbriefe mit gleichem Inhalt, in denen die Opfer einfach ihren Namen und das Datum ihres Aufenthalts in der Schweiz einsetzen konnten.
Die Staatsanwältin sprach von Arbeitsbedingungen, bei denen die Grenze in manchen Fällen nahe an der Sklaverei sei. Dies belegten zahlreiche Aussagen der Opfer. Sie berief sich auch auf Aussagen von Frauen, wonach sie in den Chalets eingeschlossen worden seien und nicht sichtbar sein durften. Die Frauen seien eingeschüchtert, bedroht und gegeneinander ausgespielt worden.
Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrem mehrstündigen Plädoyer noch nicht fertig und hat noch keine Strafanträge gestellt. Dies sollte im Verlauf des Nachmittags noch erfolgen. Die Verteidigung wird voraussichtlich am Mittwoch das Wort haben. Für die Angeklagten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.






