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Staatsanwalt sieht in Tat von Embrach ZH «bestürzende Brutalität»

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Bülach,

Am Bezirksgericht Bülach ZH wird der Fall einer brutalen Tötung verhandelt. Der Beschuldigte spricht von Kontrollverlust, die Anklage sieht direkten Tatvorsatz.

Bülach
Das Bezirksgericht in Bülach ZH. (Symbolbild) - KEYSTONE

Am Bezirksgericht Bülach ZH haben am Mittwoch der Beschuldigte und der Staatsanwalt die Bluttat vom 1. Oktober 2023 geschildert. Während der Ankläger direkten Tatvorsatz sieht, sprach der Beschuldigte von Kontrollverlust.

Der Beschuldigte möge die Tat nicht von langer Hand geplant haben, als er an jenem Abend in Embrach ZH seine geschiedene Frau mit blossen Fäusten zu Tode prügelte, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Er habe wohl spontan gehandelt – allerdings mit «eigentlichem Vernichtungswillen» und direktem Tötungsvorsatz. Mit «geradezu bestürzender Brutalität» habe der heute 40-Jährige zugeschlagen, auch als das Opfer bereits wehrlos am Boden lag.

Vernichtungswille gegen Ex-Frau

Die acht Jahre jüngere Frau habe keine Chance gehabt. Er habe damit ein skrupelloses Verhalten gezeigt. Hintergrund der Tat sei ein tiefer Groll des Schweizers gegen seine kolumbianische Ex-Frau gewesen. Seit längerem habe er sie loswerden wollen und sich darum bemüht, ihre Abschiebung zu erwirken.

Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch wegen Mordes und 16 Jahre Freiheitsstrafe. Das Geständnis des Mannes und dessen Reue sprächen leicht für ihn. Doch die Beweise seien erdrückend und die Reue «schwierig abzugrenzen von Selbstmitleid».

Der Beschuldigte hatte zuvor geschildert, wie es zur Tat gekommen sei. Seit Jahren war die Beziehung zur Ex-Frau konfliktbeladen. Dabei ging es häufig um die Tochter, die seit der Scheidung beim Vater lebte und regelmässig bei der Mutter zu Besuch war.

Dies war dem Vater ein Dorn im Auge.

Konflikte um das Wohl des Kindes

Vor Gericht zeichnete er das Bild einer schlechten, ungeeigneten Mutter, vor der sich die damals neunjährige Tochter gefürchtet habe. Wenn er Besuche erschwert habe, sei es ihm stets «einzig um das physische und psychische Wohl» des Kindes gegangen, versicherte er. Seine Verteidigerin kommt am Nachmittag zu Wort.

Am Tattag, einem Sonntag, machte der 40-Jährige mit dem Mädchen nach einem Besuch bei der Mutter einen Ausflug und fuhr später wieder vor deren Wohnung vor. Ein Gespräch artete aus, es kam zu der tödlichen Attacke.

Die Rechtsvertreterin des Kindes stellte ihrerseits infrage, ob das Umfeld des Vaters für das Mädchen geeignet war angesichts von dessen «nationalsozialistischem Gedankengut». Sie forderte eine Genugtuung von 70'000 Franken für das Kind. Der Anwalt der Mutter verlangte 64'000 Franken.

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