St. Galler Stadtrat: Kein Mähroboterverbot in der Nacht
Zum Schutz der Igel setzt der Stadtrat auf Aufklärung statt Verbote. Für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern fehlt die gesetzliche Grundlage.

Der St. Galler Stadtrat teilt das Anliegen der grünen Interpellantinnen Veronika Meyer und Cornelia Federer, das Verletzungsrisiko für Igel durch eine Reduktion der Begegnungen mit Mährobotern zu reduzieren.
Da der Kanton St. Gallen in der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere aber darauf verzichtet hat, den Igel unter Schutz zu stellen, besteht im Kanton St. Gallen im Gegensatz zu anderen Kantonen keine Rechtsgrundlage für einen speziellen Schutzstatus.

Deshalb ist im Kanton ein allgemeines Nachtfahrverbot für Mähroboter auf kommunaler Ebene nicht umsetzbar.
Der Stadtrat will aber im Rahmen der Biodiversitätsstrategie die Sensibilisierungstätigkeit ausbauen und die Einwohnerschaft auf die negativen Auswirkungen der nächtlichen Einsätze von Mährobotern aufmerksam machen.
Der Igel profitiert aber in der Stadt heute schon von Massnahmen zur besseren Vernetzung von Lebensräumen sowie von der Förderung vielfältiger Lebensräume.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.








