Regierung

St. Galler Regierung zweifelt an der Ausweitung von Online-Anzeigen

Die St. Galler Regierung unterstützt die Online-Anzeigenerstattung via «Suisse ePolice», doch es gibt Einschränkungen.

St. Galler Regierung
St. Galler Regierung bezweifelt, dass Online-Anzeigen zunehmen. - Keystone

Die St. Galler Regierung hat sich grundsätzlich hinter die Möglichkeiten zur Online-Anzeigenerstattung via die Plattform «Suisse ePolice» gestellt. Allerdings gibt es gemäss der Antwort auf einen Vorstoss Delikte, die sich nicht für Online-Anzeigen eignen.

Einen Ausbau der Plattform «Suisse ePolice», über die heute bereits einzelne Delikte wie Diebstähle online angezeigt werden können, müsse mit anderen Polizeikorps abgestimmt werden. Dies schrieb die St. Galler Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss von SP-Kantonsrätin Monika Simmler.

Monika Simmler
Kantonalparteipräsidentin Monika Simmler. (Archivbild) - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Simmler hatte in einem Vorstoss kritisiert, dass Strafanzeigen standardmässig nach wie vor nur mit persönlicher Vorsprache auf dem Polizeiposten entgegengenommen würden. In Zeiten der Digitalisierung sei das nicht mehr zeitgemäss.

Pilotprojekt zeigt positive Ergebnisse

Die Regierung verwies ihrer Antwort auf ein halbjähriges Pilotprojekt, das im Frühling 2024 startete. Bei Cyberdelikten, etwa bezahlter aber nicht gelieferter Ware beim Online-Kauf, können Personen bereits vor dem Gang zum Polizeiposten einen Online-Fragekatalog ausfüllen. Der Katalog bildet die Grundlage für die Anzeige.

«Eine Befragung vor Ort ist in den allermeisten Fällen damit nicht mehr notwendig», schrieb die Regierung weiter.

Die Erfahrungen seit dem Start des Pilotprojekts seien positiv, so die Regierung weiter. «Diese Erkenntnisse könnten zukünftig auch für weitere Deliktsbereiche herangezogen werden.»

Die Kantonspolizei St. Gallen hatte bereits im Mai auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigt, dass ein Grossteil der Anzeigen physisch und nicht online erfolgt. Ein Grund dafür sei, dass teilweise eine Einvernahme durch eine Polizistin oder einen Polizisten nötig ist.

In solchen Fällen könne die Anzeige nicht online aufgegeben werden.

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