St. Galler Kesb: Weniger umfassende Beistandschaften angeordnet
Die neun regionalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) im Kanton St. Gallen haben Zahlen zu ihrer Tätigkeit veröffentlicht. Sie zeigen unter anderem, dass weniger Beistandschaften angeordnet wurden, bei denen eine Person umfassend vertreten werden muss.

Seit 2015 werden regelmässig Kenndaten zu den angeordneten Massnahmen der Kesb im Kanton St. Gallen und zu den Aufenthalten in Kinder- und Jugendheimen veröffentlicht. Eine der Veränderungen: Bei den Minderjährigen waren es im letzten Jahr 120 Massnahmen weniger, bei den Erwachsenen ist die Zahl um 60 angestiegen.
In Zahlen waren es 2698 Schutzmassnahmen für Kinder und 4947 für Erwachsene. Diese Zahlen lägen bei den Erwachsenen etwas tiefer und bei den Kindern etwas höher als der schweizerische Durchschnitt, teilte der Kanton am Donnerstag mit.
Einen Trend gibt es bei den Beistandschaften. Leicht zugenommen haben die massgeschneiderten Vertretungen. Dabei wird eine Beistandsperson eingesetzt, die lediglich berät und unterstützt oder sie erhält Vertretungs- oder Mitwirkungsrechte, die nur bestimmte Aufgaben betreffen. Beispiele dafür wären die Finanzen oder das Wohnen.
Daneben gibt es die umfassenden Beistandschaften für Personen, die ihre Rechte nicht mehr selber wahrnehmen können. Sie werden vollumfänglich vertreten. Dort nehmen die Zahlen stetig ab. Der Anteil dieser Massnahmen beträgt noch rund 17 Prozent, im Vorjahr waren es 19 Prozent gewesen. Es komme zu einem differenzierteren Einsatz der zur Verfügung stehenden Instrumente, heisst es dazu in der Mitteilung.
Abgenommen hat auch die Zahl der Kinder, die in Heimen betreut wurden. 2018 waren 195 Kinder und Jugendliche aus dem Kanton St. Gallen für kürzere oder längere Zeit in einem Kinder- und Jugendheim untergebracht.