In Niederuzwil SG verursachte eine Raserin 2022 einen Unfall mit drei Toten. Das Kantonsgericht hat deren Verurteilung nun bestätigt.
Niederuzwil SG
Niederuzwil SG: Drei junge Männer sterben bei Verkehrsunfall. - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • 2022 verurteilte das Kreisgericht Wil eine Frau wegen eines Autounfalls.
  • Dieser hatte drei Todesopfer gefordert.
  • Die Frau akzeptiert die Schuldsprüche hierfür, wollte aber eine mildere Strafe.
  • Nun hat das St. Galler Kantonsgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
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Das St. Galler Kantonsgericht hat am Mittwoch ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Kreisgericht Wil verurteilte 2022 eine junge Frau wegen eines Autounfalls mit drei Todesopfern zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe. Die Frau wollte eine mildere Strafe.

Der verhängnisvolle Unfall geschah im April 2022: Die heute 22-jährige Frau hatte sich alkoholisiert ans Steuer eines Autos gesetzt und war mit drei Männern auf dem Rücksitz und einer Beifahrerin mit 160 km/h durch Niederuzwil SG gerast, als der Wagen von der Strasse abkam.

Die Rega stand mit zwei Helikoptern im Einsatz. - Nau.ch/Drone-Air-Media.ch

Beim Unfall starben alle drei Männer, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Das Kreisgericht Wil verurteilte die Fahrerin im Juni 2023 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Schuldsprüche akzeptiert

Die junge Frau zog das Urteil weiter. Sie akzeptierte allerdings die Schuldsprüche wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie schwerer Körperverletzung. Vor dem Kantonsgericht ging es am Dienstag vor allem um die Frage, ob es sich bei der ebenfalls ausgesprochenen Verletzung der Verkehrsregeln um eine doppelte Bestrafung handelt – sowie um das Strafmass.

Die Verteidigerin argumentierte, die Verletzung der Verkehrsregeln sei die Voraussetzung für die fahrlässige Tötung und die schwere Körperverletzung und werde damit abgegolten, weil keine weiteren Verkehrsteilnehmende einer konkreten Gefährdung ausgesetzt waren. Man könne nicht zweimal für das gleiche Verschulden bestraft werden.

Die Anwältin verlangte bei den anderen Tatbeständen eine mildere Bestrafung, unter anderem wegen der «medialen Vorverurteilung» und wegen der Gruppendynamik, die sich an jenem Tag entwickelte. Insgesamt sei eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten angemessen.

Doppelte Bestrafung trifft nicht zu

Die Staatsanwältin entgegnete, diese doppelte Bestrafung treffe hier nicht zu, weil es sich bei der Verletzung der Verkehrsregeln um ein Raserdelikt handle. Damit werde das Gut der Verkehrssicherheit geschützt. Die Verurteilung sei zu Recht erfolgt.

Nun hat das Kantonsgericht die Berufung abgelehnt. Damit bleibt es bei der Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie bei der ebenfalls ausgesprochenen bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

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