Am vergangenen Mittwoch hat der Anwalt des St. Galler Ex-Kaderbankers sein Urteil vor sieben Jahren angefochten. Das Strafmass sei viel zu hoch gewesen.
St. Galler Kantonsgericht
Der Anwalt des St. Galler Ex-Kaderbankers hat am vergangenen Mittwoch das Urteil vor sieben Jahren gegen ihn angefochten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor sieben Jahren fiel das Urteil gegen den Ex-Kaderbanker vom St. Galler Kantonsgericht.
  • Dieses wurde am vergangenen Mittwoch von seinem Anwalt angefochten.
  • Seine Begründung: Das Strafmass sei viel zu hoch.

Der Anwalt des Ex-Kaderbankers hat am Mittwoch vor dem St. Galler Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil von sieben Jahren Haftstrafe angefochten. Das Strafmass sei viel zu hoch.

Seinem Mandanten wird vorgeworfen, verschiedene Leute und Institutionen um 4,8 Millionen Franken geprellt zu haben. Der Tatbestand des Betrugs sei nicht erfüllt, argumentierte der Anwalt.

Der Verteidiger zeichnete das Bild eines Beschuldigten, der zwar Fehler machte, aber nie die Absicht gehabt hatte, jemanden zu schädigen. Vielmehr habe er das ihm anvertraute Geld mit seinen privaten Investitionen vermischt.

Anders liest sich die Anklageschrift: Mit Lügengeschichten und Dokumentfälschungen habe der Beschuldigte das Vertrauen vor allem von Angehörigen missbraucht. Und er habe sich an ihrem Vermögen bereichert, statt die Gelder wie versprochen anzulegen. Damit soll er etwa eine teure Hochzeit, Luxus-Musikinstrumente, Schmuck, Luxusferien, Autos und zwei historische Militärflugzeuge finanziert haben.

Er will alles zurückzahlen

Er habe Fehler gemacht, sagte der Beschuldigte. Grundsätzlich geständig sei er aber nicht. So wies er etwa den Vorwurf von sich, die Gelder ergaunert zu haben. Er wolle alles zurückzahlen.

Der heute 45-Jährige wurde in erster Instanz zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dies, weil er unter anderem verschiedene Personen und Institutionen um total 4,8 Millionen Franken geprellt haben soll. Im Berufungsprozess fordert er Freisprüche in den meisten Anklagepunkten.

Übernahm Führung der Adullam-Sekte

Seit 2019 sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft verlangt ihrerseits eine höhere Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Der Vater des Beschuldigten gründete im Toggenburg die Adullam-Sekte. Nach seinem Tod im Jahr 2016 war der Angeklagte für die Sekten-Führung vorgesehen. Auch ein wohlhabendes Mitglied der Glaubensgemeinschaft gehört zu den Geschädigten.

Als Nächstes folgt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Das Urteil wird nicht mehr heute Mittwoch eröffnet.

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