Ein 33-Jähriger war wegen versuchten Mordes zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Das St. Galler Kantonsgericht hat nun die Berufung abgelehnt.
Kantonsgericht St. Gallen.
Das Kantonsgericht St. Gallen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das St. Galler Kantonsgericht bestätigt das Urteil gegen einen 33-Jährigen.
  • Dieser soll im März 2021 mit einem Messer auf einen Kollegen eingestochen haben.
  • Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren.

Das Kantonsgericht St. Gallen hat einen 33-jährigen Mann wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Das Gericht lehnte die Berufung des Sudanesen ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz.

Der Beschuldigte soll im März 2021 in einem Zug mit einem 25 Zentimeter langen Fleischmesser in Tötungsabsicht mehrfach auf einen Kollegen eingestochen haben. Auslöser war ein Streit zwischen dem Sudanesen und seinem ehemaligen Mitbewohner um Geld.

In der Berufungsverhandlung vom Dienstag beantragte der Verteidiger des 33-Jährigen eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf fünf Jahre.

Das Kreisgericht Toggenburg hatte den Beschuldigten in erster Instanz des versuchten Mordes schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren sowie einer Busse von 400 Franken verurteilt. Weiter wurde er für 12 Jahre des Landes verwiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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