Nach dem Neonazi-Konzert in Unterwasser SG im Herbst 2016 plant St. Gallen als erster Kanton ein Verbot extremistischer Veranstaltungen.
Neonazismus rechtsextremismus
Ein Rechtsradikaler mit der Aufschrift «Weisse Macht» an seiner Jacke. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Neonazi-Konzert in Unterwasser SG hat Folgen.
  • Der Kanton plant ein Verbot extremistischer Anlässe.
  • St. Gallen beschreitet damit Neuland.

Am 16. Oktober 2016 trafen sich in Unterwasser im Kanton St. Gallen mehr als 5000 Rechtsradikale aus halb Europa zu einem Konzert. Gemeinde und Polizei gingen von einem Event mit Nachwuchsbands aus der Region aus und konnten knapp noch den Verkehr regeln.

Nur gerade eine Woche später veranstaltete die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) in Kaltbrunn einen Anlass mit einem deutschen Rechtsrock-Sänger, der mit einer Einreisesperre belegt war. Dennoch gelang ihm die Einreise und er musste erst nach seinem Auftritt wieder das Land verlassen. Es habe sich beim Pnos-Treffen um eine «geschlossene Gesellschaft» gehandelt, so die Begründung der Polizei. 

Auch das Neonazi-Konzert in Unterwasser blieb ohne rechtliche Folgen, obschon Anzeige erstattet worden war.

«Angst und Schrecken» in der Bevölkerung

Das Geschehene beschäftigte auch die Politik. Schliesslich forderte die CVP per Motion eine gesetzliche Regelung, um «Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund» verbieten zu können. Jetzt hiess das Parlament die Motion mit grosser Mehrheit gut, wie das «Tagblatt» schreibt. 

St. Gallen ist damit der erste Kanton, der ein solches Verbot einführt. Der neue Gesetzesartikel lautet: «Die Durchführung einer Veranstaltung, die nicht mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbart werden kann und dadurch die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt, ist verboten».

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