SRG-Ombudsstelle rügt «Tagesschau»-Kommentar zu SP-Parteitag
Die SRG-Ombudsstelle rügt einen SRF-Kommentar zum SP-Parteitag vom 22. Februar 2025 zur Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Die Ombudsstelle der SRG hat den Kommentar eines SRF-Bundeshausredaktors im Rahmen eines Beitrags zum SP-Parteitag in Brig vom 22. Februar 2025 gerügt. Im Zentrum des Beitrags stand die Verabschiedung eines Positionspapiers zur Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Vier Beanstanderinnen und Beanstander kritisierten die Einschätzung des Redaktors, wonach die SP mit dem Schwerpunkt «Gleichstellungspolitik» an den grossen Sorgen der Bevölkerung vorbei politisiere. Dies teilte die SRG am Mittwoch mit.
Kritik an mangelnder Berücksichtigung von Behinderten
SRF verkenne mit seiner Aussage 1,8 Millionen Menschen mit Behinderung in der Schweiz und die Bedeutung des SP-Positionspapiers für sie. Inklusion müsse Teil jeder Politik sein und von jeder Partei aufgenommen werden, so ein Beanstander.
Die Redaktion sagte, der Redaktor mache keine Feststellung über Menschen mit Behinderungen, sondern ordne die Thematik Gleichstellungsthematik politisch ein. Das Statement des Bundeshausredaktors sei sachlich hergeleitet, für das Publikum nachvollziehbar und als persönliche Einschätzung erkennbar gewesen.
Ombudsstelle widerspricht Redaktor
Unter dem Hinweis auf das Sorgenbarometer des Forschungsinstituts Gfs.Bern sagte der Redaktor, das Thema Inklusion entspreche «ganz und gar nicht dem Zeitgeist». Nach Ansicht der Ombudsleute widerspricht diese Aussage aber den Grundsätzen einer argumentativen und begründeten Äusserung.
Die Ombudsstelle argumentiert weiter, dass der Eindruck erweckt werde, dass es sich beim Thema Inklusion um den zentralen Schwerpunkt ihrer Politik handle. Vielmehr handle es sich um ein Thema unter verschiedenen, mit welchem die Partei sich auseinandersetzt.
Die Ombudsleute kommen zum Schluss, dass die Einschätzung des Berichterstatters das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat.