SRF-Sendung wegen Beitrag zu muslimischen Grabfeldern kritisiert
Die SRF-Sendung «Echo der Zeit» wurde wegen angeblicher Unausgewogenheit und Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots kritisiert.

Die SRF-Sendung «Echo der Zeit» hat nach Einschätzung der Ombudsstelle das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt. Ein Thema der Sendung waren geplante Grabfelder für Musliminnen und Muslime in Weinfelden TG und die politische Debatte darüber. Ein Beanstander kritisierte Teile des Beitrags als nicht sachgerecht und nicht ausgewogen.
Zudem fühlten er und weitere Mitglieder des Referendumskomitees sich als fremdenfeindlich verunglimpft, wie die Ombudsstelle des Deutschschweizer Radios und Fernsehens SRG am Mittwoch mitteilte.
Der beanstandete Beitrag thematisierte Ende April Grabfelder «nach islamischer Tradition» in der Thurgauer Gemeinde Weinfelden.
Weinfelder Friedhofreglement im Fokus
Weinfelden plante ein solches Grabfeld im Rahmen einer Überarbeitung des Friedhofreglements. Das Stadtparlament nahm das neue Friedhofreglement an. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Der Beitrag zeigte auf, woher der Wunsch nach einem muslimischen Grabfeld in Weinfelden kommt, dass dafür das Friedhofreglement angepasst werden müsste und wer sich dagegen wehrt.
Es kommen verschiedene Seiten zu Wort. Im beanstandeten Beitrag werde faktengetreu wiedergegeben, wie es zur Abstimmung gekommen sei, hielten die Ombudsleute in ihrem Schlussbericht fest.
Stimmung in Weinfelden
Nach den Voten verschiedener Akteure gehe es im Beitrag um die Stimmung in Weinfelden. Im Beitrag sei zu hören, dass es nicht mehr nur um das Grabfeld gehe, sondern um Integrations- und Migrationspolitik.
Dazu beigetragen hätten auch die beiden Weinfelder SVP-Nationalräte Manuel Strupler und Pascal Schmid im gegnerischen Komitee, fasste die Ombudsleute die Aussage im Beitrag zusammen.
Damit werde den beiden tatsächlich unterstellt, es gehe ihnen um Integrations- und Migrationspolitik, so die Ombudsleute.
Kritik an der Darstellung von Politikern
Auch wenn diese Vermutung vielleicht nicht ins Leere ziele, sei die Unterstellung für die Ombudsleute hier nicht haltbar. Die beiden Politiker kämen im Beitrag gar nicht zu Wort. Und streng genommen hätten sich die Politiker nicht zur Integrations- und Migrationspolitik geäussert, so die Ombudsstelle.
Die Ombudsleute sehen deshalb eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Nach Ansicht der verantwortlichen Redaktion wurde die Abstimmungsvorlage in Weinfelden im Beitrag sachlich und sachgerecht erklärt.