Spiess-Hegglin verlangt vom «Blick»-Verlag eine hohe Summe für persönlichkeitsverletzende Artikel.
Spiess-Hegglin
Das Kantonsgericht Zug stellte 2022 fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln im Jahr 2014 und 2015 widerrechtlich die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt hat. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER
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Die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin fordert vom Ringier-Verlag 431'527 Franken plus Zinsen. Der Ringier-Titel «Blick» habe mit persönlichkeitsverletzenden Artikeln diesen Gewinn erzielt, erklärte ihre Anwältin vor dem Kantonsgericht Zug.

Zum Verfahren kam es durch die Berichterstattung des «Blick» über die Zuger Landammannfeier von 2014. Spiess-Hegglin nahm am Anlass, an dem es zu einem Sexualkontakt kam, teil.

Das Kantonsgericht Zug stellte 2022 fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln im Jahr 2014 und 2015 widerrechtlich die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt hat und den mit diesen Artikeln erzielten Gewinn herausgeben müsse.

Dabei oblag es dem Medienopfer, seinen Anspruch auf Basis der von Ringier gelieferten Informationen zu beziffern.

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