Der Kanton Zug will mehr Darlehen für günstige Wohnungen vergeben
Im Kanton Zug sollen nicht nur Baugenossenschaften vom Kanton mit Darlehen unterstützt werden können. Der Regierungsrat schlägt einen Ausbau der kantonalen Wohnraumförderung vor.

Baudirektor Florian Weber (FDP) hat am Montag eine Revision des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes vorgestellt. Das über 20 Jahre alte Gesetz wurde seit 2010 nie mehr aktualisiert.
Bewährt hat sich nach Angaben des Regierungsrat die vom Gesetz vorgesehen Verbilligung von Mietzinsen und die zinslosen Darlehen an Baugenossenschaften. Diese Instrumente sollen beibehalten werden.
Neu sollen aber nicht nur Genossenschaften, sondern alle, die freiwillig günstige Wohnungen erstellen, zinslose oder vergünstigte Darlehen erhalten können. Die Förderinstrumente sollen zudem auch auf renditeorientierte Bauherren, welche durch die Bauordnung oder den Bebauungsplan zur Erstellung günstiger Wohnungen verpflichtet werden, ausgerichtet werden.






