Solothurnerin kann nach über 15 (!) Jahren aus ihrer Garage fahren

Marie Augustin
Marie Augustin

Olten,

Parkieren Autos auf der Quartierstrasse, kommt eine Gretzenbacherin nicht mehr aus ihrer Garage. Nach 16 Jahren Kampf folgt nun endlich eine Verbotslinie.

Solothurnerin Garage Platz ausparken
Die Frau kam wegen parkierender Autos nicht aus ihrer Garage. - Screenshot Google Maps

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Solothurnerin bemerkt bereits 2008, dass sie nicht aus ihrer Garage herauskommt.
  • Dies, wenn auf der Quartierstrasse gegenüber andere Autos parkiert sind.
  • Seitdem kämpft sie für ein Verbot. Im November wurde es endlich umgesetzt.

Sobald jemand gegenüber ihrer Garage parkiert, kommt Lucilla Fischer aus ihrer Einfahrt nicht mehr heraus. Das bemerkte die Bewohnerin der Solothurner Gemeinde Gretzenbach laut eigener Aussage bereits beim Einzug im Jahr 2008.

Da es bis dato keine Parkregelung gab, meldete sie sich bei der Gemeinde. Was folgte, war ein ausserordentlich langer Prozess, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.

Über die Jahre häuften sich die Briefe, die Fischer von der Gemeinde vorzuweisen hat. Zu einer Lösung des Problems kam es jedoch nicht. Auch Bitten bei der Nachbarschaft, den Abschnitt stets freizuhalten, brachten nicht den gewünschten Erfolg.

Von der Parksituation an der Strasse betroffene Personen stimmten 2020 für eine Beibehaltung des zu dem Zeitpunkt aktuellen Zustands. 2022 wandte sich Fischer mit einem Postulat an die Gemeinde. Von der Gemeindeversammlung wurde dieses jedoch auf Empfehlung des Gemeinderates als nicht erheblich erklärt.

Hast du mit Behörden schon schlechte Erfahrungen gemacht?

Zusätzlich kam gemäss «Solothurner Zeitung» in diesem Zoff nun auch noch die Frage der Sicherheit für Schulkinder auf. Von einem Angebot, welches Fischer abgelehnt habe, zur Abänderung der steilen Garagenausfahrt ist die Rede.

Die Gretzenbacherin bestreitet, jemals ein solches Angebot bekommen zu haben. Unabhängig davon geht für sie diese Diskussion am eigentlichen Problem vorbei: Aus der Garage komme sie so oder so nicht.

Kanton muss Entschädigung zahlen

2023 reichte Fischer schliesslich beim Solothurner Bau- und Justizdepartement (BJD) Einsprache ein, welches entschied: Der Gemeinderat ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres Massnahmen zu ergreifen, um das Parkieren auf dieser Strasse zu regeln. Doch es passierte: nichts.

Der Fall landete beim Verwaltungsgericht. Dieses gab Fischer recht, schreibt die «Solothurner Zeitung». Es urteilte, dass übergangsmässig eine Parkverbotslinie an der besagten Stelle anzubringen ist, bis die Gemeinde eine Lösung der Gesamtsituation findet.

Zudem wies es den Kanton an, Fischer eine Parteientschädigung über knapp 3300 Franken zu zahlen. Auch die Verfahrenskosten von 1500 Franken muss der Kanton übernehmen.

Seit Anfang November, wenn auch wieder erst nach der Frist, ist das Verbot angebracht. Und Lucilla Fischer kommt endlich ohne Probleme aus ihrer Garage.

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Kommentare

User #5923 (nicht angemeldet)

Hubstabler in Garage Parkiert einer da stellt man Falsch Parkauto brav mit Hubstapler auf ein Dach oder in den Bach 😂

User #4808 (nicht angemeldet)

Rentner Paul 1 . Da hätte man schon längst mit baulichen Massnahmen Abhilfe schaffen können . Und jetzt Jahre später springt man an in die Öffentlichkeit und jammert die Seele weg ! Welch eine komische und dubiose Angelegenheit .

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