Die Besteuerung von Motorfahrzeugen und Schiffen im Kanton Solothurn soll künftig auf umweltfreundlicheren Prinzipien basieren.
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Der Regierungsrat schlägt vor, die Bemessung der Motorfahrzeug- und Schiffssteuern im Kanton Solothurn an ökologischen Kriterien auszurichten. (Symbolbild) - Keystone
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Im Kanton Solothurn sollen die Motorfahrzeug- und Schiffssteuern nach ökologischeren Grundsätzen bemessen werden. Dies schlägt der Regierungsrat vor. Zu den Neuerungen gehört ausserdem die Umbenennung der Motorfahrzeugkontrolle in Strassenverkehrsamt.

Zwei Vorstösse aus dem Kantonsrat forderten die Einführung einer ökologischeren Motorfahrzeugsteuer, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Jetzt sollen das aus den 1960er-Jahren stammende Gesetz und die Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe modernisiert werden.

Neue Bemessungsgrundlage

Laut dem Vorschlag der Regierung sollen die Fahrzeuge neu nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert werden – statt wie bisher nach Hubraum. E-Fahrzeuge würden künftig ausschliesslich nach Gesamtgewicht besteuert, da ihre Leistung keinen direkten Einfluss auf die Umweltbelastung habe. Um das wegen der Batterie höhere Gewicht auszugleichen, sollen die Halter einen Rabatt von 20 Prozent erhalten.

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