Solothurner Kantonsrat verbietet neue Stein- und Schottergärten. In der Schlussabstimmung wurde das nötige Zweidrittelsmehr für die Gesetzesänderung deutlich erreicht.
Wärmepumpen, die vollständig im Gebäudeinnern aufgestellt werden, sollen im Kanton Solothurn künftig 30 Tage vor Baubeginn den Behörden gemeldet werden müssen. Anstelle eines ordentlichen Baugesuchsverfahren. (Symbolbild)
Wärmepumpen, die vollständig im Gebäudeinnern aufgestellt werden, sollen im Kanton Solothurn künftig 30 Tage vor Baubeginn den Behörden gemeldet werden müssen. Anstelle eines ordentlichen Baugesuchsverfahren. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Der Solothurner Kantonsrat will das Anlegen neuer Stein- und Schottergärten im Kanton untersagen. Das ist eine der Änderungen, die der Kantonsrat am Dienstag mit dem geänderten Planungs- und Baugesetz sowie der Kantonalen Bauverordnung beschloss.

In der Schlussabstimmung wurde das nötige Zweidrittelsmehr für die Gesetzesänderung deutlich erreicht, gegen einen Teil der Stimmen der SVP. Zuvor war über mehrere Einzelpunkte intensiv diskutiert und abgestimmt worden.

Beat Künzli (SVP) sagte, ein Verbot von Stein- und Schottergärten wäre «ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und die Autonomie der Gemeinden». Thomas Lüthi (GLP) entgegnete, es handle sich nicht um ein absolutes Verbot. Wenn die Steine durch Steinbrech oder andere Pflanzen bewachsen seien, gelte die Fläche als anrechenbare Grünfläche und sei deshalb weiterhin erlaubt.

Bestehende Steingärten bleiben unberührt

In der Diskussion wurde weiter betont, dass bestehende Steingärten von der Regelung nicht betroffen seien. Neben dem Verbot neuer Stein- und Schottergärten sprach sich die Mehrheit des Kantonsrats auch für den Absatz aus, der das Anpflanzen von invasiven gebietsfremden Pflanzen untersagt. Die Gegner hatten argumentiert, dies sei bereits durch nationale Gesetze sichergestellt und müsse vom Kanton nicht zusätzlich festgeschrieben werden.

Die angepassten Vorschriften erlauben ausserdem, vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Wärmepumpen nur noch 30 Tage vor Baubeginn anzumelden; anstelle eines ordentlichen Baugesuchs. Keiner Baubewilligung bedürfen ausserhalb der Bauzone zudem temporäre Einrichtungen, die höchstens drei Monate pro Kalenderjahr dort bleiben.

Nicht durchgekommen ist der Vorschlag, dass die Gemeinde bei Neubauten mit mehr als zehn Auto-Parkplätzen die Anzahl Tiefgaragenplätze vorgeben kann. Auf Antrag der FDP wurde diese Möglichkeit wieder gestrichen.

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