Im Prozess zum Mord in Metzerlen SO von 2010 fordert die Staatsanwaltschaft 20 Jahre Haft. Der Verteidiger des Angeklagten plädiert auf Freispruch.
Ein Saal des Solothurner Obergericht.
Ein Gerichtssaal (Symbolbild) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • 2010 wurde in Metzerlen SO ein 71-jähriger Schweizer ermordet.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den Angeklagten.
  • Der Verteidiger des vor Gericht stehenden Serben hielt heute ein mehrstündiges Plädoyer.

Im Prozess zum Mord in Metzerlen SO von 2010 hat der Verteidiger eines 44-jährigen Angeklagten am Mittwoch einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Serben wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Sein Mandant solle auch vom Vorwurf des bandenmässigen Raubes in einer Bijouterie in Wettingen AG im Jahr 2010 freigesprochen werden. Das sagte der Verteidiger in seinem mehrstündigen Plädoyer. Er bezeichnete den vorbestraften Serben als «raffinierten Räuber».

Der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft eine «dürftige Beweislage» für die Anklage des Mordes vor. Sie habe absichtlich langsam gearbeitet und das Verfahren mehr als drei Jahre verlängert.

Verteidiger kritisiert Zustände in Haft

Gemäss Verteidiger ist etwa unklar, wann der Schal am Tatort in Metzerlen aufgefunden wurde, auf dem DNA-Spuren des Angeklagten nachgewiesen wurden. Der Schal sei am Tatort auch dem Rettungsdienst und den Polizisten zunächst nicht aufgefallen. Nach dem Fund sei er noch drei Tage bei der Ehefrau des Opfers zurückgelassen worden.

raubüberfall
Beim Raubüberfall in Metzerlen SO wurde ein 71-jähriger Mann getötet. (Symbolbild) - Keystone

Zudem sei offen, ob der Schal tatsächlich seinem Mandanten gehöre, sagte der Verteidiger. Er bezweifelte auch die Beweiskraft der in Metzerlen und beim Raubüberfall in Wettingen benutzten Kabelbinder an.

Sein Mandant sei in der Haft 25 Monate lang isoliert gewesen. Auch habe er ausserhalb der Zelle Hand- und Fussfesseln tragen müssen, kritisierte der Verteidiger weiter. Es habe jedoch keine Fluchtgefahr durch Dritteinwirkung gegeben. Er sprach von Beugehaft, damit sein Mandant falsche Aussagen mache.

Verteidiger: Mann starb an Folgen von Lungenentzündungen

Opfer des Raubüberfalls war ein 71-jähriger Schweizer. Der Raubüberfall hatte sich am 14. März 2010 in der an Frankreich angrenzenden Gemeinde Metzerlen ereignet.

Das Opfer, das sich wehrte, wurde in seinem Haus schwer verletzt. Der Lokalpolitiker starb vier Monate nach der Tat im Spital.

Gemäss Verteidiger verstarb der Mann nicht ursächlich an den beim Raubüberfall erlittenen Kopfverletzungen. Sondern an den Folgen von insgesamt drei Lungenentzündungen. Er stützte sich dabei auf Berichte der Spitalärzte, denen er eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorwarf.

In Rücksprache mit den Angehörigen sei im Spital auf lebensverlängernde Massnahmen - etwa eine Therapie mit Antibiotika - verzichtet worden. Daher bestehe kein kausaler Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Tod des Opfers. Sein Mandant habe nicht direkt zum Tod des Mannes beigetragen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TatortHaftTodMordFreispruch