Solothurn will Integrationsförderung den Gemeinden übertragen

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Solothurn,

Solothurn plant, die Integrationsförderung gesetzlich zu verankern und Gemeindearbeitsämter durch regionale Angebote zu ersetzen.

Vorläufig aufgenommenen Personen soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Auslandreisen grundsätzlich verboten werden. Mit diesem Paket ist eine Mehrheit des Nationalrats nicht einverstanden. (Themenbild)
Solothurn will Integrationsförderung definitiv Gemeinden übergeben. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Solothurner Regierungsrat will die seit 2017 eingeführte Integrationsförderung in den Gemeinden gesetzlich verankern.

Er schlägt dem Kantonsparlament eine entsprechende Anpassung des Sozialgesetzes vor. Gleichzeitig sollen die Gemeindearbeitsämter definitiv durch regionale Angebote ersetzt werden.

Die Praxis zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern, wie sie seit 2017 von den Gemeinden ausgeführt werde, habe sich «weitgehend etabliert», teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.

98 von 107 Solothurner Gemeinden hätten bis Ende 2023 bereits eine Ansprechstelle für Integrationsfragen bestimmt und erfüllten damit die künftige Anforderung.

Grossmehrheit unterstützt Revision des Sozialgesetzes

Die Revision des kantonalen Sozialgesetzes sei bei der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit unterstützt worden, hiess es. Sie enthält noch weitere Anpassungen: Auf kantonaler Ebene soll eine neue Stelle für Chancengleichheit sowie Religionsfragen die bisherige «Anlauf- und Koordinationsstelle für Integration und gegen Rassismus» ablösen.

Der Kantonsrat kann ausserdem über die Aufhebung der Gemeindearbeitsämter und der Case-Management-Stelle bei den Gemeinden entscheiden, die beide ihren Betrieb bereits eingestellt haben.

Damit würden bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt. Zudem hätten die meisten Gemeinden ihre Arbeitslosen bereits früher durch Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) betreuen lassen.

Die vorgesehenen Änderungen sollen nach dem Vorschlag der Regierung per 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

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