Im Kanton Solothurn sollen Familien mit Kindern sowie Personen mit tiefen und mittleren Einkommen bei den Steuern entlastet werden. Der Regierungsrat hat im Auftrag des Parlaments einen Gegenvorschlag zur entsprechenden Volksinitiative «Jetzt si mir draa» vorgelegt.
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Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus. (Symbolbild) - keystone
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Der Regierungsrat schlägt eine Steuerentlastung der tiefen und mittleren Einkommen im Umfang von 64 Millionen Franken (Kanton und Gemeinden) vor.

Mit dem neuen Tarif sowie einer Erhöhung der Kinderabzüge auf 9000 Franken werde eine Steuerbelastung erreicht, die tiefer sei als von der Initiative im ersten Schritt gefordert, sagte der neue Finanzdirektor Peter Hodel (FDP) am Freitag vor den Medien in Solothurn.

Die Steuerbelastung komme auf eine maximale Belastung, die nur fast 20 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt liege. Der Kanton Solothurn würde bei Familien mit Kindern etwa mit dem Kanton Basel-Landschaft gleichziehen. Der Vorschlag des Regierungsrat geht nun in eine Vernehmlassung.

Der Regierungsrat musste den Gegenvorschlag zur Volksinitiative im Auftrag des Kantonsrats ausarbeiten. Das Parlament hatte der von bürgerlichen Kreisen eingereichten Initiative «Jetzt sie mir draa» zugestimmt. Der Regierungsrat lehnt das Begehren weiterhin ab.

Die Initiative verlangt für alle Steuerpflichtigen in einem ersten Schritt ab 2023 eine Steuerbelastung von maximal 20 Prozent über dem Durchschnitt aller Kantone. In einem zweiten Schritt ab 2030 soll die Steuerbelastung im Kanton Solothurn dem Durchschnitt der Kantone entsprechen.

Der Regierungsrat will den Abzug für die Kosten des Arbeitsweges bei 6000 Franken pro Jahr begrenzen. Derzeit können Erwerbstätige bei den Kantonssteuern diese Kosten vollständig abziehen.

Von insgesamt rund 109'250 im Kanton Solothurn steuerpflichtigen erwerbstätigen Personen, die einen Fahrkostenabzug machen, wären gemäss Regierungsrat rund 15'600 Erwerbstätige von dieser Begrenzung betroffen. Derzeit machten 86 Prozent der Erwerbstätigen weniger als 6000 Franken Pendlerabzug geltend.

Mit der Beschränkung des Pendlerabzuges bleibe die steuerliche Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen finanzierbar, hält der Regierungsrat fest. Er rechnet wegen der Beschränkung des Pendlerabzugs mit Mehreinnahmen beim Kanton von 5,5 Millionen Franken. Die gesamte Steuerentlastung würde demnach beim Kanton zu Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Ausfällen von 27 Millionen führen.

Diese Steuerertragsausfälle würden den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden gemäss Regierungsrat «nicht übermässig» belasten. Ein Sparpaket sei aus heutiger Sicht nicht notwendig. Die Ausfälle könnten im ordentlichen Budgetprozess kompensiert werden.

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