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SkyECC-Daten laut Basler Gericht in Drogenprozess nicht verwertbar

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Basel,

Drogenprozess in Basel: Das Appellationsgericht hat gegen die Verwertung von App-Daten als Beweismittel entschieden.

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Das Appellationsgericht in Basel-Stadt. (Archivbild) - keystone

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat sich am Mittwoch gegen die Verwertbarkeit von Daten der App SkyECC ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft führte sie als Beweismittel gegen einen mutmasslich internationalen Dorgenhändler ein.

Die Daten implizieren, dass der 50-jährige Beschuldigte im zweitinstanzlichen Drogenprozess nicht nur lokal Kokain gedealt hat, sondern in grossangelegten Drogenschmuggel involviert war. Der Entscheid schränkt die Anklage auf jene Punkte ein, die unabhängig von den App-Daten ermittelt wurden.

Anklage und Verteidigung legen Berufung ein

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts von Januar 2023 angemeldet. Die Anklage hatte damals über 17 Jahre Gefängnis für den Mann gefordert, den sie als ganz grossen Fisch des internationalen Drogenhandels betrachtet.

Das Strafgericht sah dies aber nicht als erwiesen an und verurteilte ihn zu zehn Jahren und neun Monaten, hauptsächlich für den Handel mit nur 4,2 Kilo statt neun Tonnen Kokain.

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