Die Kurzarbeitsgesuche von ÖV-Betrieben wie die SBB wurden abgelehnt. Müssen sie weiterhin in die ALV einzahlen? Simonetta Sommaruga geht dem auf den Grund.
netto null simonetta sommaruga
Simonetta Sommaruga, Bundesrätin und Energieministerin, hat brisante Tipps zum Energiesparen auf Lager. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatsnahen ÖV-Betriebe haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigungen.
  • Nun wird darüber diskutiert, ob sie auch künftig ALV-Beiträge zahlen müssen.

Im vergangenen Jahr wurden die Kurzarbeitsgesuche von SBB, Postauto und Co. abgelehnt. Die Begründung: Da sie staatsnahe Betriebe sind, hätten sie kein Konkursrisiko und somit keinen Anspruch auf solche Leistungen.

Seit fast einem Jahr liegen sich das UVEK und das Seco nun schon wegen dieser Thematik in den Haaren. Nun bringt UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga einen neuen Punkt ins Spiel, wie «SRF» berichtet: Wenn die ÖV-Betriebe keine Kurzarbeitsgelder in Anspruch nehmen können, müssen sie dann künftig noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?

Ja, meint das Departement von Guy Parmelin. Jedes Unternehmen müsse ALV-Beiträge leisten, so das Seco gegenüber «SRF». Auch, wenn die Mitarbeitenden keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SBBPostautoUVEKSRFSECOGuy ParmelinSimonetta Sommaruga