Sexuelle Äusserungen legitimieren keine fristlose Kündigung

Tobias Feigenwinter
Tobias Feigenwinter

Lausanne,

Das Bundesgericht in Lausanne hat eine fristlose Entlassung eines Mannes für unzulässig erklärt. Der 31-Jährige hatte gegenüber einer Arbeitskollegin mehrere Male sexuelle Äusserungen gemacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann machte in Waadt klar sexuelle Äusserungen gegenüber einer Arbeitskollegin.
  • Ihm wurde daraufhin fristlos gekündigt.
  • Das Bundesgericht findet die Kündigung unzulässig.

Wiederholungstäter

Im Kanton Waadt hat ein Beratungsunternehmen einen Angestellten fristlos freigestellt, nachdem er mehrere Male unangebrachte, sexuelle Äusserungen über eine Mitarbeitende gemacht hatte. Zu Unrecht, findet nun das Bundesgericht in Lausanne. Die Vorfälle seien nicht gravierend genug gewesen, um eine fristlose Kündigung zu legitimieren.

Der Mann traf sich mit drei Arbeitskollegen nach Feierabend in einer Bar. Dort machte eindeutig sexuelle Bemerkungen über eine ihrer Kolleginnen, berichtet der «Tagesanzeiger». Als die betroffene Frau von den Bemerkungen erfuhr, meldete sie sich direkt bei ihrem Arbeitgeber. Der 31-Jährige wurde rund einen Monat nach dem Vorfall fristlos entlassen.

bundesgericht
Der Verband will gegen das Urteil beim Bundesgericht Berufung einlegen. (Archivbild) - Keystone

Der Mann belästigte beim Barbesuch weiter eine Frau mit unanständigen Aussagen. Dies ergaben Nachforschungen. Zudem berührte er eine Arbeitskollegin zu einem anderen Zeitpunkt dreimal unter dem Tisch mit seinem Fuss.

Das Bundesgericht wolle die Taten nicht verharmlosen. Die Sprüche seien jedoch nicht derart gravierend gewesen, dass dem Mann fristlos gekündigt hätte werden müssen. Das Beratungsunternehmen muss dem Täter jetzt die Löhne bis zur ordentlichen Kündigungsfrist auszahlen

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