Ein Gericht stützte die weitere Verwahrung eines Sexualstraftäters auf ein psychiatrisches Gutachten, das von einer weiterhin hohen Rückfallgefahr ausgeht.
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Die Justivollzugsanstalt Thorberg. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein wiederholt verurteilter Sexualstraftäter bleibt auf dem Thorberg verwahrt.
  • Das Urteil nahm der 59-Jährige ohne erkennbare Gefühlsregung entgegen.

Ein 59-jähriger Sexualstraftäter bleibt auch nach Verbüssung seiner Gefängnisstrafe hinter Gitter. Das Regionalgericht in Moutier BE hat die Aufhebung der ordentlichen Verwahrung und die bedingte Entlassung in die Freiheit abgelehnt.

Das Gericht stützte sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das von einer weiterhin hohen Rückfallgefahr ausgeht. «Die Prognose ist nach wie vor sehr ungünstig», stellte Gerichtspräsident Josselin Richard heute Donnerstag bei der Urteilsverkündung fest.

Der Mann bleibt damit in der Strafanstalt Thorberg inhaftiert. Das Urteil nahm er ohne erkennbare Gefühlsregung entgegen.

Wiederholt verurteilt

In der Vergangenheit wurde der Mann wiederholt verurteilt, zuletzt 2012. Damals wurden ihm sexuelle Handlungen an seiner fünfjährigen Tochter und die Vergewaltigung von zwei Frauen zur Last gelegt. Das damalige Bezirksgericht Moutier verurteilte ihn zu acht Jahren Gefängnis und sprach eine lebenslängliche Verwahrung aus.

Das Obergericht wandelte die Massnahme 2013 in eine ordentliche Verwahrung um. Der Täter beantragte nun die Aufhebung dieser Massnahme. Er habe sich auf dem Thorberg untadelig verhalten, machte er unter Berufung auf das Führungszeugnis der Strafanstalt geltend.

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