«Ja heisst Ja»: Rund 45 Prozent der Befragten einer Amnesty-Umfrage sprechen sich in Bezug zum Sexualstrafrecht für die Zustimmungslösung aus.
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Nein heisst Nein – das Schweizer Sexualstrafrecht wird revidiert. (Symbolbild) - Pexels
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Sexualstrafrecht wird revidiert.
  • Rund 45 Prozent der Menschen sprechen sich dabei für die Zustimmungslösung aus.
  • Die Rechtskommission des Ständerats will jedoch die Ablehnungslösung im Recht verankern.

Laut einer Amnesty-Umfrage haben sich fast die Hälfte der Befragten bezüglich des revidierten Sexualstrafrechts für die Zustimmungslösung ausgesprochen. Somit waren sie anderer Meinung als die Rechtskommission des Ständerates.

Amnesty International Schweiz präsentierte am Dienstag die Resultate ihrer Umfrage «Wahrnehmung sexuelle Beziehungen und Gewalt».

Sexualstrafrecht: Jüngere eher für Zustimmungslösung

Ob die Zustimmungslösung oder die Ablehnungslösung Personen am besten vor sexualisierter Gewalt schützen, hat das Meinungsforschungsinstitut gfs.bern im Auftrag von Amnesty International Schweiz eruiert. Dazu wurden rund 1000 Personen zum Sexualstrafrecht online befragt.

Die Zustimmungslösung war insbesondere für jüngere Menschen das richtige Prinzip. So waren 50 Prozent der befragten 18- bis 39-Jährigen der Meinung, dass diese am besten gegen sexualisierte Gewalt schützt. Auch 40- bis 64-Jährige (45 Prozent) und über 65-jährige Personen (40 Prozent) vertraten diese Meinung.

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Schriftzug der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Diese hat in Bezug zum Sexualstrafrecht eine Umfrage durchgeführt. - dpa-infocom GmbH

27 Prozent aller Befragten sprachen sich für die Ablehnungslösung aus. Dieser Meinung war Mitte Februar auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats. Bei der Revision des Sexualstrafrechts sollen die Tatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung basierend auf der «Nein-heisst-Nein»-Lösung ausgestaltet werden.

Der Erlassentwurf und ein Bericht seien dem Ständerat und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet worden. Es sei vorgesehen, den Entwurf in der Sommersession im Ständerat als Erstrat zu beraten. Das hiess es in der Medienmitteilung vom Februar. Die Zustimmungslösung war damit vorerst vom Tisch.

Sexualstrafrecht: Konsens bereits als Thema in der Schule

Weiter fragte die Umfrage welche konkreten Massnahmen nötig wären, um gegen sexualisierte Gewalt in der Schweiz vorzugehen. Als «absolut nötig» empfand die Mehrheit, dass Tatpersonen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden und Opfern vor Gericht Gehör verschafft wird. Zudem sollen Sexualität und Konsens bereits in der Schule Thema sein.

Die Umfrage zeigte aber auch, dass gut ein Drittel der Befragten es eher schwierig fanden, einzuschätzen, was ihr Gegenüber will. 14 Prozent stellten nicht immer sicher, dass ihr Gegenüber mit jeder sexuellen Handlung einverstanden war.

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Eine Scülerin im Unterricht. (Symbolbild) - Keystone

«Männer sehen bei verschiedensten Verhaltensweisen viel eher Spielraum für Zustimmung, als das bei Frauen der Fall ist», schrieb gfs.bern. Für praktisch alle Befragten lag eine Einwilligung klar dann vor, wenn das Gegenüber Ja zum Geschlechtsverkehr gesagt hatte.

Rund ein Drittel der befragten Männer interpretierten es als Einwilligung, wenn das Gegenüber nicht Nein sagt. Bei den Frauen vertraten rund ein Fünftel diese Meinung. 34 Prozent der Männer meinten, dass es eine Einwilligung sei, wenn das Gegenüber nach Überredung nachgegeben hat. Der gleichen Meinung waren rund 12 Prozent der Frauen.

Unterschied Zustimmungs- und Ablehnungslösung

Zurzeit gilt im Sexualstrafrecht das Nötigungsprinzip. Ein sexueller Übergriff ist dann strafbar, wenn der Täter eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt. Das hiess es in den Erläuterungen der Umfrage. Namentlich müsse der Täter sie beispielsweise bedrohen oder Gewalt anwenden.

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Die Ständeratskommission will bei der Reform des Sexualstrafrechts darauf verzichten, künftig alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafrechtlich zu erfassen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/LUIS BERG

Als zeitgemässere Lösung soll im revidierten Sexualstrafrecht entweder die Zustimmungslösung oder die Ablehnungslösung gelten. Bei der Zustimmungslösung brauche es die verbale oder nonverbale Zustimmung aller beteiligten Personen. Ohne diese sei Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung strafbar, schrieb das Forschungsinstitut.

Bei der Ablehnungslösung sei Geschlechtsverkehr laut den Erläuterungen von gfs.bern dann strafbar, wenn die Ablehnung zum Geschlechtsverkehr eindeutig zum Ausdruck gebracht werde und von der anderen Person ignoriert werde.

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