Zum Jubiläum der Zürcher Kantonalbank soll eine Seilbahn über den Zürichsee fahren. Das Verwaltungsgericht und weitere Hindernisse stehen dem Projekt im Weg.
Zürcher Kantonalbank Planung
Das Design, Architektur der Kabinen, Stützen und Stationen der ZüriBahn, wurden am Freitag, 2. November 2018 von den ZKB vorgestellt. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Jubiläum der ZKB soll eine Seilbahn über den Zürichsee gebaut werden.
  • Das Zürcher Verwaltungsgericht lehnt den Antrag jedoch vorläufig ab.

Die ZüriBahn AG ist vor dem Zürcher Verwaltungsgericht abgeblitzt. Die Aufhebung des kantonalen Gestaltungsplans für die ZKB-Jubiläumsseilbahn ist rechtens. Ob und wie es mit dem Projekt weitergeht, ist derzeit offen.

Die ZKB-Jubiläumsseilbahn über den Zürichsee kann weiterhin nicht gebaut werden. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich hervor. Die wichtigsten Gründe dafür sind ein fehlender Eintrag für das Projekt im kantonalen Richtplan. Dazu kommen überwiegende öffentliche Interessen, die gegen eine Realisierung des Projekts sprechen.

Die ZKB-Jubiläumsseilbahn steht noch in den Sternen

Ob die Zürcher Kantonalbank das Projekt nach der erneuten Niederlage überhaupt noch weiter verfolgen will, ist offen. Man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde dieses nun im Detail analysieren. Dies teilte ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Danach soll entschieden werden, wie mit dem Projekt weiter verfahren werde.

Die ZüriBahn AG hatte zum 150-jährigen Jubiläum der Zürcher Kantonalbank (ZKB) im Jahr 2020 eine Seilbahn geplant. Diese sollte für maximal fünf Jahre über den Zürichsee führen. Die kantonale Baudirektion setzte im April 2019 dafür den kantonalen Gestaltungsplan «Seilbahn Mythenquai - Zürichhorn» fest.

Zürich Seilbahn
Die Seilbahn der Zürcher Kantonalbank über dem Zürichsee soll ab Juni 2020 die Landiwiese mit der Blatterwiese verbinden. - Keystone

Gegen diesen setzten sich verschiedene Umweltverbände zur Wehr und erhielten Recht vom Baurekursgericht. Dieses hob den Gestaltungsplan der ZüriBahn im Dezember 2019 auf. Grund dafür war hauptsächlich, weil im kantonalen Richtplan ein Eintrag für die Seilbahn fehlt. Einen solchen gibt es nur im regionalen Richtplan, ausserdem gelte dem Seegebiet ein besonderer Schutz.

Gegen diesen Entscheid legte die ZüriBahn AG kann Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Doch auch dieses urteilte nun, dass der kantonale Gestaltungsplan zu Recht aufgehoben worden war.

Auch kantonale Gestaltungspläne, welche grundsätzlich der kommunalen Nutzungsplanung vorgehen, müssen im Einklang mit der übergeordneten Richtplanung stehen. Ebenso mit den Zielen und Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes, wie das Verwaltungsgericht mitteilte.

Auswirkungen auf das Zürcher Stadtbild

Wenn ein Projekt Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat, verlangt das Bundesrecht einen Eintrag im kantonalen Richtplan. Genau diese Auswirkungen hat die Seilbahn laut Gericht jedoch.

Als weithin sichtbare Anlage betrifft sie das schützenswerte Ortsbild der Stadt Zürich und mit dem Zürichsee ein Landschaftsschutzobjekt. Sie betrifft zudem eine archäologische Zone und Gewässerschutzbereiche. Zudem führt sie zu erheblichem Mehrverkehr.

Zürichsee
Die Anlage betrifft mit dem Zürichsee ein Landschaftsschutzobjekt . - Twitter / @belluslocus

Auch eine Abwägung der verschiedenen Interessen würde zur Abweisung der Beschwerde führen, heisst es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Dem Interesse der Beschwerdeführerin kommt lediglich ein geringes Gewicht zu.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Gerichtskosten von knapp 17'000 Franken muss die ZüriBahn AG tragen, ausserdem muss sie eine Parteienentschädigung von 11'500 Franken zahlen.

Die Zürcher Kantonalbank soll ihr Geld sinnvoller einsetzen

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) hofft nun, dass die Zürcher Kantonalbank auf «diese unnötige Eventbahn verzichtet. Das geplante Geld soll für weit sinnvollere und nachhaltigere Projekte im Kanton Zürich zur Verfügung gestellt werden». Dies schrieb er in einer Stellungnahme.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts sei klar und unmissverständlich. Das geplante Projekt hätte enorme Auswirkungen auf den Schutz der Zürichsee-Landschaft gehabt.

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