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    Seco lanciert Infokampagne gegen Menschenhandel

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    Bern,

    Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine Kampagne gegen Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung lanciert.

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    In Portugal sind elf Polizisten festgenommen worden, die mutmasslich Hunderte Migranten in der Landwirtschaft unter sklavenähnlichen Bedingungen ausbeuteten. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Seco hat eine Kampagne gegen Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung lanciert.
    • Mithilfe von Tools sollen Arbeitsmarktinspektoren Opfer besser erkennen.

    Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine Informationskampagne gegen Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung lanciert. Arbeitsinspektoren und Arbeitsmarktinspektorinnen werden praktische Tools zur Verfügung gestellt werden, um Opfer leichter zu erkennen.

    Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist in der Schweiz strafrechtlich verboten. Wer Menschen anwirbt oder mit Menschen handelt, um sie für bestimmte Arbeiten auszubeuten, macht sich laut Artikel 182 Strafgesetzbuch strafbar.

    99 Verstösse im vergangenen Jahr

    Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2019 insgesamt 99 Verstösse im Bereich des Menschenhandels registriert, wie das Seco am Montag mitteilte. 2018 belief sich diese Zahl auf 85. Dabei wurde nicht zwischen verschiedenen Formen der Ausbeutung unterschieden. Es geht um Fälle von Arbeitsausbeutung, sexuelle Ausbeutung und Ausbeutung zwecks Organentnahme.

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    Viele nigerianische Frauen, die über Libyen nach Europa kommen, werden Opfer von Menschenhandel. (Symbolbild) - Keystone

    Die achtseitige Broschüre richtet sich an Arbeitsinspektoren und Arbeitsmarktinspektorinnen, da diese aufgrund ihrer Inspektionstätigkeit einen vertieften Einblick in Unternehmen haben. In der Broschüre werden die rechtliche Lage, Handlungsmöglichkeiten und weiterführende Informationen festgehalten.

    Anhand von Fallbeispielen werden Indikatoren erwähnt, die typische Merkmale von Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung darstellen. Dies sind etwa prekäre oder illegale Aufenthaltsstatus, kein oder nur teilweiser Besitz persönlicher Ausweise und Reisedokumente, falsche oder gefälschte Identitätsausweise oder fehlender Arbeitsvertrag oder doppelter Arbeitsvertrag.

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