Zwei Kinder aus Merlischachen mussten bisher in ihrer Gemeinde in den Kindergarten, obwohl dieser schwer erreichbar ist. Nun dürfen sie ins benachbarte Meggen.
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Ein kleiner Bub auf dem Nachhauseweg von der Schule. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Kinder aus Merlischachen haben ab sofort einen viel kürzeren Schulweg.
  • Denn sie dürfen nun im nähergelegenen luzernischen Meggen in den Kindergarten.
  • Darüber hat das Schweizerische Bundesgericht ganze zweieinhalb Jahre diskutiert.

Über zwei Jahre zieht sich der Rechtsstreit um den Schulweg von zwei Kindern aus dem schwyzerischen Merlischachen bereits. Der Grund: Das Haus der Familie Pfulg liegt auf Schwyzer Boden, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Die Zufahrtsstrasse zehn Meter weiter dagegen auf Luzerner Grund.

Die Kinder müssen deshalb den Kindergarten im Dorf besuchen. Aber dieser ist ganze drei Kilometer entfernt und beinhaltet rund 130 Höhenmeter. Ihre Eltern beantragten deshalb, dass sie stattdessen den Kindergarten im luzernischen Meggen besuchen können. Denn dieser ist nur einen Kilometer vom Haus der Familie entfernt und problemlos zu Fuss erreichbar.

Anliegen 2019 abgelehnt

Der Bezirk Küssnacht hat 2019 das Anliegen jedoch abgelehnt und wollte die beiden aus Kostengründen im eigenen Gebiet unterrichten. Für den schwierigen Schulweg wurde den Kindern ein Schulbus zur Verfügung gestellt.

Für das neue Schuljahr hat das Schweizerische Bundesgericht nun doch zu ihren Gunsten entschieden. Der Bezirk Küssnacht und die Gemeinde Meggen haben eine Vereinbarung getroffen: Die zwei Kinder können sowohl Kindergarten als auch Schule definitiv in Meggen absolvieren.

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